Guten Tag,
ich komme heute frisch aus einer Fortbildung in Berlin(bei PD Dr. Godemann). Er hat uns vermittelt, dass wenn die Gruppengröße mehr als neun Pat. beträgt und 2 Therapeuten anwesend sind, die Gruppe virtuell geteilt werden kann und jeder Therapeut für einen Teil der Gruppe die Therapieeinheit dokumentieren kann.
Ich finde es einleuchtend, oder?
Einen schönen Abend noch,
Suse
Therapieeinheiten durch Pflegefachkräfte
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Hallo Suse,
vielen Dank für diese taufrischen Infos. Klingt erstmal gut. Da es sicher trotzdem Interpretationsspielraum geben wird,werden hoffentlich die Kodierrichtlinien im nächsten Jahr nochmal präzisiert.
Freundliche Grüße RoMi
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Hallo Suse!
ZitatOriginal von Suse:ich komme heute frisch aus einer Fortbildung in Berlin(bei PD Dr. Godemann). Er hat uns vermittelt, dass wenn die Gruppengröße mehr als neun Pat. beträgt und 2 Therapeuten anwesend sind, die Gruppe virtuell geteilt werden kann und jeder Therapeut für einen Teil der Gruppe die Therapieeinheit dokumentieren kann. Ich finde es einleuchtend, oder?
Eine ähnliche Beurteilung habe ich ebenfalls schon gehört. Das halte ich persönlich für hoch-problematisch, denn man begibt sich damit außerhalb der eigentlichen Intention der Kodierungsregeln. In so einem fall sollte man lieber zwei Gruppen durchführen, die dann jeweils nur mit einem Mitarbeiter besetzt wären. Only my five cent ...Herzliche Grüße,
TicTac -
Hallo,
eine Gruppe > 9 ist durch den OPS nicht gedeckt und würde von mir als Rechnungsprüfer gestrichen, egal wieviele Therapeuten beteiligt waren.
Andererseits:
no risk no fun und wer wagt gewinnt (aber es deshalb empfehlen? ) -
Hallo alle miteinader,
ich war auch auf dieser Weiterbildung in Potsdam und kann die Äußerung zur virtuellen Teilung bestätigen. So absolut ist es ja aus dem OPS nicht zu lesen. Dies
wie auch so viele andere Fragen werden sicher noch geklärt :-). Am Ende ist es dann alles so sonnenklar, wie in der Somatik.In diesem Zusammenhang ist für mich auch die Formulierung im Kode 9-640
zur Anrechnung von unterschiedlich intensiven Behnadlungen 1:1, 2:1 etc. an einem Tag unverständlich:
\"In Fällen von 1:1-Behandlung und 2:1-(oder 3:1-)Behandlung am gleichen Tag sind die Stunden der 1:1-Behandlung für die Kodierung zu berücksichtigen, sofern diese die Dauer der 2:1-Behandlung übersteigen\"
-bedeutet dies, dass ich bei Vorliegen beider Verfahren und mehr 1:1 als 2:1 dann die 2 Stunden 1:1 nicht kodiere sondern zu den 1,5 h 2:1 dazuschlage und somit die 9-640.11 kodiere?Die Auswirkungen der Kodierung ist ja noch nicht mal zu ahnen.
Mfg
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Hallo Herr Neiser,
ich interpretiere das so, dass die 1:1 Behandlung nur zusätzlich zu einer 2:1 Behandlung kodiert werden darf, wenn sie zeitlich über der 2:1-Behandlung liegt. Ansonsten fällt sie unter den Tisch (Übersetzung des Begriffs \"für die Kodierung zu berücksichtigen\"). -
Hallo Herr Horndasch,
das klingt plausibel. Dann aber nach Wortlaut mit dem entsprechenden eigenen Kode und nicht als addition zur Zeit der 2:1 Kodierung?
Mfg
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Hallo Herr Neiser,
ich würde hier zwei Kodes angeben
9-640.0 und 9-640.1 -
Hallo zusammen,
nach meinem Verständnis der OPS (und der Bemühungen um Pauschalisierungen) gibt man täglich Zusatzinformationen an, sofern vorgekommen:
Jeweils entweder einen Kode für 1:1-Betreuung oder für 2:1-Betreuung, und wenn beide Intensivbetreuungen an einem Tag vorgekommen sind, den für 1:1-Betreuung, wenn diese Zeiten länger sind, als für 2:1-Betreuung.Beste Grüße, TicTac
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Hallo und danke,
ist eigentlich klar und verständlich. Gut , dass wir drüber geredet haben.
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