verschlüsselung ant. rektumresektion - umstieg laparoskopisch/offen

  • moin,

    meine Kollegen und ich rätseln über die korrekte Verschlüsselung folgender Situation:

    Pat. mit metastasierten Rektumkarzinom wir führten eine palliative anteriore rektosigmoidresektion mit Decendorektostomie (Anastomose ca. 10cm aa) und Anlage eines protektiven Ileostomas durch. Aufgund einer Tumorperforation nach dorsal mit Abszedierung erfolgte vom laparoskopischen Vorgehen nach Flexurlösung etc. die Konversion und offen chirurgische Beendigung. Kontrolle der Anastomose mit starrer Rektoskopie.

    Verschlüsselt habe ich die Prozeduren wie folgt:

    5-484.35 Rektumresektion unter Sphinktererhaltung: Anteriore Resektion:
    Laparoskopisch mit Anastomose;
    5-462.1 Anlegen eines Enterostomas (als protektive Maßnahme) im Rahmen
    eines anderen Eingriffes: Ileostoma;
    1-654.1 Diagnostische Rektoskopie: Mit starrem Instrument

    Für den Umstieg gibt es in der OPS 5-484 keinen speziellen Code.

    Gibt es andere Vorschläge / Erfahrungen?

    Vielen Dank

  • Hallo Ziegendoc,

    lt. DKR P004f (1b) wird, wenn es keine Umsteige-OPS gibt, nur die offene Resektion kodiert.
    In diesem Fall die 5-484.31 mit 5-462.1
    Die Rektoskopie würde ich nicht verschlüsseln.

    Mit freundlichen Grüßen
    LT

  • Hallo Ziegendoc,

    für mich gehört die Kontrolle der Anastomose zur OP dazu, deswegen keine extra Verschlüsselung.

    Sonnige (man glaubt es kaum!) Grüße
    LT

  • Hallo zusammen,

    wo steht, dass die Rektoskopie zur Kontrolle der Anastomose dazu gehört, also im Kode für die Resektion mit dabei ist?
    Wir machen auch immer eine intraop-Rektoskopie UND kodieren sie dazu!

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Zitat


    Original von riol:
    Hallo zusammen,

    wo steht, dass die Rektoskopie zur Kontrolle der Anastomose dazu gehört, also im Kode für die Resektion mit dabei ist?

    in den DKR, speziell in der P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren


    Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet (siehe Beispiel 1 und 2). Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben. Bei den Operationen am Nervensystem zum Beispiel ist gewöhnlich der Zugang zusätzlich zu kodieren. Deshalb werden diese individuellen Komponenten einer bereits kodierten Prozedur nicht noch einmal gesondert verschlüsselt.

    Also müssen Sie jetzt medizinisch argumentieren, ob die Rektoskopie zur Sicherung des OP-Erfolges regelhaft zur OP dazu gehört oder nicht.

    Bei unseren Chirurgen ist die Rektoskopie ein regelhafter Bestandteil der OP.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehr geehrte Mitstreiter/-innen,

    auch wenn es sich für einen guten Operateur gehören sollte, das Ergebnis seiner Arbeit auf ordnungsgemäße Ausführung zu kontrollieren, so sehe ich die anschließende Rektoskopie nicht als obligaten Bestandteil der vorherigen operativen Leistung mit Anlage der Anastomose an.

    Insofern differiert hier die Ansicht, was \"medizinisch\" (qualitativ) zur Resektion mit Anastomose dazugehören sollte, von dem, was leistungsrechtlich im OPS-Schlüssel enthalten ist (hier kann man auch EBM- bzw. GOÄ-GOP vergleichend heranziehen).

    Die rektoskopische Kontrolle der Anastomose muss ja nicht zwingend intraoperativ bzw. noch im OP (nach Abschluß des operativen Eingriffs) erfolgen, sondern könnte sich dabei sogar am gleichen Tag räumlich, zeitlich und organisatorisch (Innere Abteilung) getrennt abspielen, so dass die OPS-Kodierung sicherlich als berechtigt anzusehen wäre.

    Ich würde also die separate Kodierung der Rektoskopie als berechtigt ansehen.

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Hallo Herr Linz,
    so sehr ich Ihre Aussagen zum Zeitpunkt der Kontrolle nachvollziehen kann (ohne damit zu sagen dasss ich sie inhaltlich teile) muss ich doch beim Verweis auf EBM und GOAE einhaken.

    Im Sinne der monokausalen Kodierung ist alles, was \"üblicherweise\" dazu gehört, im OPS mit drin. Das ist bei EBM und GOAE nicht unbedingt der Fall.
    Hier wird z.B. die Narkose extra abgerechnet, obwohl sie im OPS nicht extra kodiert wird.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehr geehrter Kollege Horndasch,

    bzgl. der \"leistungsrechtlichen\" Bewertung der Narkose in OPS bzw. EBM-/GOÄ stimme ich Ihnen zu, da es hier explizit Hinweise (DKR P001f, P009a) gibt.

    Dies trifft auf die Rektoskopie allerdings nicht zu, insbesondere nicht auf eine obligate Durchführung im Rahmen einer Kolonresektion mit Anastomose, so sehr eine solche Rektoskopie aus qualitativen Gesichtspunkten auch bereits intraoperativ bzw. unmittelbar nach Abschluss des Eingriff zur Anastomosenkontrolle sinnvoll sein mag.

    Die Anastomosenkontrolle kann aber zum einen auch anders durchgeführt werden (intraluminale Luftinsufflation nach Eingabe von Spülflüssigkeit in den Unterbauch und Kontrolle auf Luftaustritt), zum anderen ist diese Kontrolle eben nicht als obligat im Leistungsinhalt des beschreibenden OPS-Schlüssels enthaltene Teilleistung anzusehen, da dieser eben nur die Kolonresektion mit Anastomose beschreibt.

    Insofern würde ich die Rektoskopie auch weiterhin separat kodieren.

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)