Guten Morgen,
ein Patient entwickelt unter Marcumartherapie nach DK-Anlage eine Blutung, sodass eine Ausräumung in Narkose nötig wird.
Der Pat. wird hierzu um 16.00 Uhr in eine urologische Klinik gebracht. Am nächsten Morgen kommt der Pat. um 09.30 Uhr wieder zurück in unsere Klinik.
Handelt es sich hier um eine Verbringung oder eine Verlegung. Es geht dabei ja hauptsächlich darum, ob die Behandlungsverantwortung abgegeben wurde und ob ein \"Auftrag\" für eine Prozedur vorlag. Allerdings heisst es auch, eine Verlegung liegt vor, wenn die Behandlung im ersten KH abeschlossen ist, bzw. kann aufgrund des Versorgungsauftrages bzw. der Leistungsfähigkeit des KH nicht weiter fortgesetzt werden. Was genau heisst das? Zur Koronarangiographie werden die Patienten von uns auch in ein anderes Krankenhaus gebracht, da wir diese Leistung nicht erbringen können, dies ist aber immer eine Verbringung.
In diesem Fall hat die Urologie den Fall als Verlegung abgerechnet, wir allerdings als Verbringung. Eine Rechnung für die Ausräumung hatten wir nicht erhalten, aber die liegt ja auch zum Zeitpunkt der Kodierung nicht zwangsläufig vor.
Viele Grüße
Tanja