Hallo Forum,
ich wollte mal etwas positives berichten:
Der MDK hat einen Fall geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass
1. der stationäre Aufenthalt nicht notwendig gewesen wäre (wir sind eine Akut-Geriatrie und rechnen den frührehabilitativen geriatrischen Komplexcode 8-550.1/2 ab). Laut Gutachter wäre eine geriatrische AHB-Maßnahme ausreichend gewesen oder eine ambulante Reha (welche, hat er allerdings nicht vorgeschlagen).
2. die Hauptdiagnose hat er geändert (bei uns durch CT gesichert SAE, er wollte die Gangstörung als Symptom der SAE als HD)
3. diverse Nebendiagnosen wurden gestrichen, bzw. geändert.
4. die Verweildauer wurde gekürzt, obwohl der Pat. in der 2. Woche noch eine Pneumonie bekam und und und............
Wir haben Widerspruch eingelegt, der gleiche Gutachter hat in seiner 2. Beurteilung das gleiche Ergebnis vorgelegt. Nach unserem 2. Widerspruch ist wiederum der gleiche Gutachter in seinem 3. Gutachten zu seinem altbekannten Ergebnis gekommen. Daraufhin hat unser Geschäftsführer mit der KK telefoniert, der MDK hat die komplette Akte des Patienten angefordert und siehe da....... ein anderer Gutachter gibt uns in ALLEN Punkten Recht.
Also, was lernen wir daraus? Widerspruch einlegen lohnt sich. Und manchmal ist es nicht verkehrt, wenn man den direkten Kontakt mit der KK sucht und in friedlicher Absicht um Klärung und Kooperation bittet.
In diesem Sinne,
Grüße aus der Geriatrie