Hallo Herr Gohr,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Also so ganz kann ich das trotzdem noch nicht nachvollziehen. Sie sagen, dass ein Arzt sich um die psychiatrischen Probleme seíner Patienten kümmern soll. Das tut er, indem er sie therapiert. Diese Therapieeinheiten darf er dokumentieren. Ein Sozialarbeiter kümmert sich um die Belange des Patienten und darf das nicht dokumentieren. Bis jetzt habe ich immer so argumentiert, dass Therapie immer nur in Anwesenheit des Patienten stattfindet. Dieses Kriterium erfüllen die Sozialarbeiter häufig nicht, also werden diese Leistungen nicht dokumentiert. Jetzt komme ich da etwas in Argumentationsnot.
Sie schreiben, dass Sie von einem Arzt nicht erwarten, dass er stundenlang mit Behörden oder Richtern spricht. Wenn das aber nicht häufig vorkommt, wie wird dann der Kostentrenner erzeugt.
Wo finde ich denn dass Klassifikationssystem von Herrn Prof. Brühl?
Viele Grüße
Strangf