• Schönen guten Tag allerseits,

    der engültige OPS 2011 ist erschienen:

    http://www.dimdi.de/static/de/klas…/news_0297.html

    Teilweise finden sich wie erwartet deutliche Änderungen gegenüber 2010. Das wichtigste nach erster durchsicht:

    • Möglichkeit der Kodierung der Einstufung (Regel- / Intensivbehandlung: 9-6xx ) ohne Angabe einer Therapieeinheit
    • Möglichkeit von Großgruppen
    • Möglichkeit der Verschlüsselung von mehreren Therapeuten pro Gruppe (max 2 pro Gruppe)
    • Zusammenfassung der TE der Ärzte/Psychologen einerseits und der Pflege/Spezialtherapeuten andererseits
    • Ergänzung der \"Therapieformen\" um Gespräche mit Angehörigen, Betreuern, Richtern und Behörden
    • Änderung der Formulierung bezüglich der Mitarbeiter in Ausbildung

    ( Leider ) nicht geändert wurden die 25 Minuten-Einheiten.

    Dies als erster Übersicht, die Analyse ist sicherlich noch fortzusetzen und zu erweitern.


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert!
    Vielen Dank für diese Information. Da ist man täglich auf der Website unterwegs und dann mal für zwei Stunden nicht und schon passiert es...

    Liebe Grüße,

    B. Gohr

    Edith sagt mir gerade, dass ich ja auch eine erste Meinung dazu habe ;)

    Sehr gelungen finde ich die differenzierung der Intensivbehandlung einerseits (wieviele Merkmale weist ein Patient auf) und die Zusammenfassung der Berufsgruppen andererseits.
    Auch, wenn wir so unseren Excel-Rechner komplett neu schreiben dürfen, scheinen die OPS 2011 auf den ersten Blick deutlich mehr \"Leistung\" zu bieten als die Vorversion.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag Herr Gohr,

    Zitat


    Original von B. Gohr:
    Sehr gelungen finde ich die differenzierung der Intensivbehandlung einerseits (wieviele Merkmale weist ein Patient auf)

    Bei diesem Punkt bin ich mir nicht so sicher, ob er wirklich gelungen ist. Denn zum einen sehe ich einen erheblichen Aufwand darin, jetzt die Gründe für die Intensivbehandlung regelhaft und regelmäßig in ihrer gesamten Anzahl und differenziert nach den Vorgaben dieses OPS zu dokumentieren. Außerdem ist wieder eine Unlogik darin, denn einerseits gilt auch die \"gesetzliche Unterbringung\" alleine als Grund für die Intensivbehandlung ( \"mindestens eines der Merkmale... \" ) , ich soll sie bei der Anzahl der Gründe jedoch nicht mitzählen ( warum auch immer? ). Kodieren kann ich jedoch nur mindestens einen Grund. Was mache ich also, wenn ich nur die Unterbringung habe? (Klar, ich kodiere natürlich die 9-614, aber unlogisch ist es trotzdem - oder habe ich da einen Verständnisfehler)


    Leider gibt es auch immer noch die PsychPV-OPS ( 5-98 ) und damit die ähnlichen Begriffe (Regel- bzw. Intensivbehandlung bei unterschiedlicher Bedeutung (PsychPV bzw. OPS 9-641 Kriterien)

    Erstaunlich finde ich auch, dass bestimmte von den Krankenkassen (z.B. Herrn Dr. Leber auf dem DRG-Forum) vorgeschlagene Anssätze (noch? ) nicht eingeflossen sind. Es bleibt damit bei der rein aufwandsorientierten Abbildung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich habe die Problematik der Intensivbehandlung/gesetzliche Unterbringung an das Dimid gestellt:

    Die Antwort (leider nur telefonsich):

    Das DIMDI geht davon aus, dass bei einer gesetzlichen Unterbringung auch eines der anderen Kriterien vorliegen muss, \"sonst ist es keine gesetzliche Unterbringung\". Der Einwand, dass hier ein rein formales Kriterium (richterlicher Beschluss) mit inhaltlichen Kriterien vermischt wird und sich meiner Ansicht nach durchaus in der Praxis Situationen ergeben können, in denen der Patient zwar formal untergebracht jedoch beispielsweise nicht oder nicht mehr akut selbstgefährdet ist, wurde offensichtlich nicht so wahrgenommen.

    Jedenfalls ist die Aussage: eine Unterbringung alleine sei kein Kriterium für die Kodierung der Intensivbehandlung 9-61. Man habe möglichst wenig ändern wollen und daher die Unterbringung nicht aus der Liste der Mindestmerkmale gestrichen.
    :a_augenruppel:
    Ich habe darum gebeten, diese Aussage zu veröffentlichen, darauf jedoch keine definitive Zusage erhalten.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert!
    Vielen Dank für Ihren schnellen und guten Einsatz!
    Wir dürfen also hoffen, dass die Herrschaften das Ganze auch in ihre FAQs übernehmen, damit wir was offizielles haben (das hätte man ja ruhig auch in die Kodierrichtlinien schreiben können, btw).

    Mit vielen Grüßen,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Schaffert,


    Die Antwort (leider nur telefonsich):

    vielen Dank für Ihren Einsatz. Auch ich habe bislang auf meine Anfragen (zweimal) nur telefonisch Auskunft erhalten.
    So beispielsweise, dass ein zweiter Therapeut als Multiplikator der Gruppenobergrenze wirkt und sämtliche Therapeuten, die eine Gruppe betreuen, auch (sofern sie unterschiedlichen Behandlungsgruppen angehören) mit dem jeweils zugehörigen Schlüssel kodierbar sind.
    Selbst auf meine Bitte hin habe ich die jeweiligen Informationen nicht schriftlich bekommen und nun mit Spannung auf die DKR 2011 gewartet, wo - so meine Hoffnung - die psychiatrischen Komplexkodes deutlicher als in 2010 erläutert sind.
    Aber zu offenbar nicht nur meinem Erstauen ist es in dieser Version wieder \"Fehlanzeige\" (sehe ich genauso wie Sie, Herr Gohr).
    Nochmals vielen Dank für Ihre \"Hartnäckigkeit\". Es wird wohl bei diesem komplexen Umbau nichts anderes übrig bleiben, als sich weiterhin intensiv mit Gleichgesinnten auszutauschen, da die DKR und die Klassifikationen auch 2011 noch relativ viel Spielraum für Spekulationen lassen (soweit ich es bislang kurz durchgesehen habe).
    Nun denn, schöne Grüße

    Olanza

  • Hallo Mitstreiter :biggrin:
    Hatte heute eine kleine Schulung bezüglich Codierrichtlinien. Dort wurde uns mitgeteilt, dass die neue OPS- 2011 (Herr Schaffert berichtete schon darüber) mit seinen Änderungen erschienen sei.
    Was aber die codierung PKMS - E in der neuen OPS - 2011 angeht, so die Auskunft des Dozenten in meiner Schulung, schneidet die Pflege darin wohl eher schlecht ab. ?( Diese wird sehr warscheinlich nicht beachtet werden und aus dem Pektrum der Abrechnung herausfallen. Auf jedenfall haben sich die Menschen von DIMDI darüber nur sehr vage mitteilen. Es würde bedeuten, dass gerade auf einer Station mit gerontopsychiatrischen Patienten, also wo eine hohe Anzahl von Hochauwendiger Pflege geschied, diese nicht berechnet werden würde. Es bleibt also abzuwarten wie es mit der Abrechenbarkeit der PKMS - E in der Psychiatrie weiter gehen soll.
    Wünsche noch ein schönes Wochenende
    Christian :sonne:

  • Schönen guten Tag dfbelf2010!

    Wie bereits im Thema <PKMS in der Psychiatrie ? > besprochen, dient der PKMS der Umsetzung des Pflegepersonalförderungsprogramms in §4 Abs. 10 KHEntgG, das mit den KHRG eingeführt worden ist. Korrospondierend wurden in der BPflV Änderungen in Bezug auf den PsychPV Erfüllungsgrad vorgenommen.

    Da die Abbildung des Föderprogramms in den DRG (Somatik) erst für 2012 vorgesehen ist (so lange gilt noch die Pauschalregelung bezüglich Neueinstellungen) , war es für mich klar, dass der PKMS auch 2011 noch nicht entgeltrelevant wird. In der Psychiatrie kann er - wenn überhaupt - sowieso erst mit Einführung des neuen Entgeltsystem Berücksichtigung finden. Da hier der Personalaufwand allerdings vor allem über die Therapieeinheiten abgebildet wird, bin ich mal gespannt, ob er überhaupt in der Psychiatrie entgeltrelevant wird.

    Die ist alles unabhängig davon, dass - wie auch Dirk Selter bereits klargestellt hat - der PKMS Teil des OPS ist, keine Einschränkung auf §17b KHG Häuser enthält und somit auch in der Psychiatrie gültig und prinzipiell anzuwenden ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich möchte gerne ein Thema zum neuen OPS diskutieren, nämlich die geänderte Formulierung bezüglich des Ausbildungsstatus. Im OPS 2011 heißt es bei den entsprechenden Kodes:

    Zitat

    \"Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen\"

    Hier werden zwei neue Bedingungen genannt:
    - Ausbildung abgeschlossen und
    - Vergütung der entsprechenden Berufsgruppe

    Von einer Klarstellung kann man hier natürlich wieder einmal nicht sprechen, denn diese beiden Bedingungen sind erheblich interpretationsbedürftig. Ist die Ausbildung nun nach dem Examen oder erst nach dem Einsatz im Praktikum (PiP) abgeschlossen und woran soll die \"Vergütung der entsprechenen Berufsgruppe\" gemessen werden (Haustarif, TVÖD, was ist mit AT-Beschäftigten) ???

    Ich kann mir nur Vorstellen, dass hiermit ausgedrückt werden sollte, dass diejenigen Häuser, die Ihrer PIP als vollwertige Psychologen einsetzen (und auch bezahlen) berücksichtigt werden sollten. Ich halte die Formulierung jedoch für völlig absurd und schwammig.

    Wie seht ihr das?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    finde ich interessant, dass ab 20?? neben den Dienstplänen dann auch noch die Gehaltszettel zur Rechnungsprüfung dazu gehören.
    Im Wege der Waffengleichheit müssen dann aber auch die Leute vom MDK Ihr Gehalt offen legen.
    Ich lass mich doch nicht von einem prüfen, der weniger (oder mehr? ) verdient als ich. :boese:


    Im Ernst:
    diese Forderungen, dass nur adäquat bezahlte Arbeit anerkannt werden soll, gibt es schon seit längerem. Die älteren Ärzte hier im Forum erinnern sich noch vielleicht an die Bestrebungen, Weiterbildungen nur in bezahlten Jobs anzuerkennen (war zu den Zeiten des sog. Gastarztwesens).

    Auch in der Pflege dürfte so was kommen, wenn die Ableistung des PKMS nur durch examiniertes Personal erfolgen darf.

    Solche strukturellen Fragen könnten theoretisch durch eine entsprechende Bestätigung der Wirtschaftsprüfer \"erledigt\" werden.
    Voraussetzung hierfür wäre aber eine Entkoppelung der Komplexkodes in Struktur- und Einzelfallprüfung, wobei die Struktur dann nicht in jeder Einzelfallprüfung wieder aufgerollt wird.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Zusammen,

    Wir beschäftigen uns momentan sehr intensiv mit den Psych-OPS für 2011 und uns wird nicht klar, was der Zusatzkode 9-643 so wirklich will.
    Wird der Kode am Ende des stat. Aufenthalts kodiert, oder wie die anderen Zusatzkodes wöchtenlich kodiert (dann nur mit dem .0 \"mind. 1 bis höchstens 7 Tage\")? :teufel:

    Grüße aus Berlin

    Freundliche Grüße aus Berlin
    desperate