Schönen guten Tag PsyKo
zu 1.
weder a) noch b) sagt etwas über die Intensivbehandlung nach OPS 9-61 aus., es sei denn, die Aufnahme auf der geschlossenen Station bedeutet immer auch gesetzliche Unterbringung.
Intensivbehandlung nach OPS 9-61 ist zu kodieren, wenn der Patient gesetzlich untergebracht ist oder eines der anderen (inhaltlichen) Kriterien erfüllt ist. Wie und wo er aufgenommen wurde spielt keine Rolle (vorausgesetzt es handelt sich um eine Psychiatrie im Sinne von §17d KHG sowie den anderen Mindestvoraussetzungen im OPS 9-61)
zu 2.
ob der RR normoton oder nicht ist, spielt ebenfalls (zumindest alleine) keine Rolle zur Kodierung von OPS 9-61. Kriterium ist die lebensbedrohliche Symptomatik, die ich aus Ihrer Beschreibung nicht herauslesen kann. Außerdem würde ich (zumindest bei uns als Abteilungspsychiatrie) dann die Patienten mit tatsächlich lebensbedrohlicher Symptomatik eher auf der somatischen Intensivstation sehen.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,