OPS2011 - Intensivmerkmale

  • Schönen guten Tag PsyKo

    zu 1.
    weder a) noch b) sagt etwas über die Intensivbehandlung nach OPS 9-61 aus., es sei denn, die Aufnahme auf der geschlossenen Station bedeutet immer auch gesetzliche Unterbringung.

    Intensivbehandlung nach OPS 9-61 ist zu kodieren, wenn der Patient gesetzlich untergebracht ist oder eines der anderen (inhaltlichen) Kriterien erfüllt ist. Wie und wo er aufgenommen wurde spielt keine Rolle (vorausgesetzt es handelt sich um eine Psychiatrie im Sinne von §17d KHG sowie den anderen Mindestvoraussetzungen im OPS 9-61)

    zu 2.
    ob der RR normoton oder nicht ist, spielt ebenfalls (zumindest alleine) keine Rolle zur Kodierung von OPS 9-61. Kriterium ist die lebensbedrohliche Symptomatik, die ich aus Ihrer Beschreibung nicht herauslesen kann. Außerdem würde ich (zumindest bei uns als Abteilungspsychiatrie) dann die Patienten mit tatsächlich lebensbedrohlicher Symptomatik eher auf der somatischen Intensivstation sehen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Psyko,

    in unserer Klinik sind Notfallaufnahmen unabhängig vom Charakter der Aufnahmestation durchaus auch als Regelbehandlungen eingestuft, wir richten uns stur nach den Kriterien der Intensivbehandlung.
    Notfall heißt ja erst mal nur dringlich, aber deswegen nicht zwingend intensiv.

    Und zum Entzug: z.B. den \"klappernden\" Cannabisabhängigen würde ich auch als Regelbehandlung kodieren, denn die vitale Bedrohung fiele mir in dem Fall schwer glaubhaft zu machen. Ich hab jetzt bewußt überspitzt formuliert. Aber Verallgemeinerungen sind eben schwer zu treffen; deswegen braucht es ja vermutlich auch so viel Austausch wie in dem Forum hier.

    Viele Grüße

    B. Knittel

  • Hallo,
    danke für Ihre schnelle Antwort.

    Genau hier beginnt mein Dilemma.

    Kann man bei der Aufnahme als Notfall nicht von einer akuten Gefährdung ausgehen(Fremd/Selbst)?

    Bei uns werden alle Suchtpatienten abteilungsintern behandelt. Wann gehe ich von einer vitalen Gefärdung aus? (C2-Pat)

    Wie trennen Sie die Einstufung nach PsychPV und OPS?

    mfg

  • Hallo PsyKo!
    Man kann nicht bei jeder Notfallaufnahme von akuter Fremd- oder Selbstgefährdung ausgehen. Oft genug erwischt man die Patienten noch rechtzeitig, bevor es wirklich akut wird.

    Was die vitale Gefährdung betrifft... Wenn ein Patient Monitor-pflichtig ist, gehe ich von vitaler Gefahr aus. Aber meiner Meinung nach hat ein vital gefährdeter Patient nichts in einer Psychiatrie zu suchen. Dafür gibt es die Fachleute der Inneren Medizin.

    PsychPV und OPS-Behandlungsbereiche werden bei uns strikt getrennt. Sie werden parallel erfasst und wir haben den behandelnden Ärzten Merkblätter erstellt, wie sie leichter einstufen können.

    Viele Grüße,
    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr,
    wie trennen Sie? Unser KIS verlangt das PsychPV und OPS übereinstimmen.
    Können Sie mir Ihre Merkblätter zur Verfügung stellen, dass ich es mir besser vorstellen kann?
    mfg

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von PsyKo:
    Kann man bei der Aufnahme als Notfall nicht von einer akuten Gefährdung ausgehen(Fremd/Selbst)?

    Nein - zumindest muss die akute Fremd-/Selbstgefährdung auch noch anders dokumentiert sein.

    Zitat


    Original von PsyKo:
    Bei uns werden alle Suchtpatienten abteilungsintern behandelt. Wann gehe ich von einer vitalen Gefärdung aus? (C2-Pat)

    Letzten Endes ist das immer eine Frage der Dokumentation und es bleibt auch immer ein Interpretationsspielraum. Aus meiner Sicht sollte bei einer vitalen Gefährdung dokumentiert sein, dass nach medizinischer Einschätzung unbehandelt bzw. ohne intensive Überwachung die Gefahr besteht, dass der Patient verstirbt. Einerseits muss diese Einschätzung und die entsprechende Symptomatik dazu dokumentiert sein, außerdem müssen die Maßnahmen natürlich auch dieser Einschätzung entsprechen. Wenn die Symptomatik als lebensbedrohlich eingeschätzt wird, jedoch nicht dokumentiert ist, dass etwas dagen unternommen bzw. der Patient engmaschig überwacht wurde, dann ist diese Einschätzung natürlich auch unglaubwürdig.


    Zitat


    Original von PsyKo:
    Wie trennen Sie die Einstufung nach PsychPV und OPS?

    Psych-PV und OPS 9-6.. haben nichts miteinander zu tun und werden bei uns auch getrennt vorgenommen und bearbeitet. Die Psych-PV von der Pflege oder dem Bezugstherapeuten, die OPS Einstufung wird im Team bei der Besprechung gemeinsam diskutiert, dokumentiert und vorgenommen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Vielleicht hilft auch ein Vergleich mit der Somatik: nicht jeder Notfallpatient landet auf der Intensivstation.
    was die vitale Gefährdung bei Entzug angeht, sind wir etwas weniger streng als in Kiel. Allerdings kann ja hier im Entzug möglicherweise vorübergehend die Antriebsstörung als Kriterium greifen.

    Viele Grüße
    B. Knittel

  • Hallo PsyKo,
    das klingt nach einem strukturellen Designfehler Ihres KIS.
    Sie sollten dies dringend mit Ihrem Vorgesetzten oder der IT besprechen. Die OPS-Behandlungsbereiche sind definitv nicht deckungsgleich mit den Eingruppierungen in die PsychPV.

    Doku- und Merkblätter kann ich die Tage gern mal hochladen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag

    Zitat


    Original von PsyKo:
    Unser KIS verlangt das PsychPV und OPS übereinstimmen.

    Welches KIS? Fragen Sie Ihren KIS-Anbieter auf welcher Grundlage dies so implementiert ist. innerhalb des OPS gibt es jedenfalls keine Verknüfung von Kodes aus 9-98... und 9-6...

    Ggf. ist es auch konfigurierbar.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,
    Danke für Ihre Einschätzungen.

    Das Problem innerhalb des KIS ist behoben. Problem der Konfiguration.

    @Herr Gohr,
    für die Merkblätter wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    mfg

  • Zitat


    Original von B. Gohr:
    Hallo PsyKo,
    das klingt nach einem strukturellen Designfehler Ihres KIS.
    Sie sollten dies dringend mit Ihrem Vorgesetzten oder der IT besprechen. Die OPS-Behandlungsbereiche sind definitv nicht deckungsgleich mit den Eingruppierungen in die PsychPV.

    Doku- und Merkblätter kann ich die Tage gern mal hochladen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Guten Tag Herr Gohr,

    sie wollten doch Doku- und Merkblätter hochladen!

    Bei uns stellt sich dieser Tage die Frage nach einer Definition der Mindestmerkmale.

    Was ist z.B. eine akute Fremdgefährdung?
    Reicht da eine verbale Morddrohung schon aus!? Oder muss der Patient das Personal oder Mitpatienten mit einem Messer bedrohen!

    Ab wann spricht man von einer vitalen Gefährdung bei einer Entzungsbehandlung?
    Ist dass das Zittern und die schweissigen Hände, bei einen Blutdruck von 140/90 und einen Puls von 100?

    Freue mich auf das Feedback hier im Forum.

    Gruss Thomas K.