MDK-Anfrage "wenn - dann"

  • Hallo Forum,

    nach eifrigem Stöbern fand ich trotz der sehr ausführlichen Beiträge keinen erklärenden Beitrag, so dass ich hier um Hilfe / Erfahrungsaustausch bitte:
    einer unserer MDK-Gutachter sendet neuerding die Fragestellung
    \"wenn eine stationäre Behandlungsnotwendigkweit bestand, warum wurde die Behandlung nicht innerhalb der uGVD durchgeführt?\".

    Nach meinem Empfinden möchte ich eigentlich den Gutachter um Präzisierung
    bitten, d.h. entweder Widerspruch gegen die stationäre Behandlung als erstes Widerspruchsverfahren und wenn dieser Widerspruch erfolgereich beantwortet wurde, kann er einen 2. Widerspruch zum Thema Behandlungsdauer losschicken.


    Was können Sie mir raten?


    Herzliche Grüße

    Dr. Jens Kaddatz
    Internist - Kardiologe
    DRG-Beauftragter

  • Hallo,

    ist doch ganz einfach: Der Gutachter will das Sie seine Arbeit machen ;-).

    Spaß beiseite: Entweder der Gutachter sagt es wäre ambulant möglich, oder er sagt stationär ja, aber nicht so lange.

    Ich würde das Gutachten ablehnen mit Hinweis darauf, dass der Gutachter kein vollständiges Gutachten abgeliefert hat, da kein Hinweis zu finden ist, dass eine stationäre Behandlung abgelehnt wurde, bzw. die Verweildauer nicht korrekt ist.
    Der Gutachter des MDK ist in der Pflicht Ihnen explizit nachzuweisen, dass Sie einen Patienten entweder fälschlicherweise stationär aufgenommen haben (primäre Fehlbelegung), wenn eine ambulante Behandlung ausreichend gewesen wäre, oder dass Sie einen Patienten zu lange im Haus behalten haben, wo der Patient schon wieder hätte entlassen sein können (sekundäre Fehlbelegung).

    P.S.: Ich würde auch die Geschäftsführung des MDK informieren und darauf Hinweisen, dass dieses Vorgehen nicht korrekt ist.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,

    aber es geht doch hier nur um die Anfrage.

    BSG Urteil vom 22.06.2010, B 1 KR 1/10 R
    In Absatz 15: \"Dass die Beklagte dem MDK keinen allgemeinen Prüfauftrag erteilt, sondern den Auftrag auf die Prüfung der Richtigkeit der Hauptdiagnose beschränkt hatte, ist insofern ohne Bedeutung. Ausreichend ist, dass die Beklagte mit ihrem Auftrag jedenfalls primär das Ziel verfolgte, eine ordnungsgemäße, möglicherweise zu vermindernde Abrechnung herbeizuführen.\"

    Insofern halte ich die Frage des MDK für legitim.
    Viele Grüße

  • Hallo miteinander,

    alleine schon die Aussage: innerhalb der UGV macht mich tachycard.
    Hier wird Sinn und Zweck der Abschlagstage pervertiert und zeigt den Mißbrauch, der mit dem System betrieben wird. Konkret: Es gibt Inlier in der DRG und ein Instrument um vorzeitige Entlassungen nicht zu belohnen. Dass aber ständig erwartet wird man solle innerhalb einer unteren Grenzverweildauer behandeln finde ich unanständig.

    Gruß Elsa - das musste ich heute loswerden

  • Hallo,

    Zitat

    alleine schon die Aussage: innerhalb der UGV macht mich tachycard.


    dann sollten Sie evtl. die Einnahme von Betablockern in Erwägung ziehen.

    Im Ernst: es nutzt doch nichts, immer wieder über diesen Mißbrauch (in der Sache gebe ich Ihnen ja vollkommen Recht!) zu lamentieren. Die Prüfung auf medizinische Notwendigkeit jedes einzelnen Behandlungstages ist höchstrichterlich abgesegnet, wenn auch mit der Intention des DRG-Systems nicht vereinbar (und führt zu der bizarren Situation, dass Krankenhäuser mitunter Versicherte vor den Begehrlichkeiten deren eigener Krankenkasse schützen müssen). Der Einzige, der diesem Mißstand abhelfen könnte, wäre aber der Gesetzgeber - und solange dieser nichts unternimmt, müssen wir halt damit leben.

    @Hr. Kaddatz: der Prüfauftrag ist zwar möglicherweise unglücklich formuliert, aber m.E. rechtens. Sehen Sie es doch einfach als Prüfung der Verweildauer an, wobei die Verweildauer auch 0 Tage dauern könnte...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Anmerkung: Seit wann formuliert der MDK eigene Anfragen? Es ist doch hier die Kasse, die die Fragen vorgibt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von D. D. Selter:
    .... Seit wann formuliert der MDK eigene Anfragen?


    Es handelt sich nicht um eine substantiierte und nachprüfbare Begutachtung sondern um eine pauschale Frage mit Verknüpfung und dahinter stehender Unterstellung.


    Ist nach der Begutachtung alles klar?


    Kommentar

    Gutachter: Ahnungslos? , skrupellos?
    Krankenhausarzt: Fassungslos?


    Zitat


    Original von mhollerbach:
    ... Der Einzige, der diesem Mißstand abhelfen könnte, wäre aber der Gesetzgeber ...


    „Europa fehlen Führungspersönlichkeiten – Personen in hohen Ämtern der Nationalstaaten mit genügendem Überblick über nationale wie internationale Fragen und ausreichender Urteilskraft.“


    http://www.handelsblatt.com/politik/deutsc…rkel-ab;2706744
    7.12.10


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo,

    Zitat


    Original von D. D. Selter:
    Anmerkung: Seit wann formuliert der MDK eigene Anfragen? Es ist doch hier die Kasse, die die Fragen vorgibt.

    es kann teilweise vorkommen, dass der MDK in seiner Prüfanzeige an das Krankenhaus nicht 1:1 übernimmt. Beispielsweise gibt es ja auch bei einigen MDKen \"Auswahlfelder\" mit Fragen, die dann angekreuzt werden können.