Hallo Forum,
nach eifrigem Stöbern fand ich trotz der sehr ausführlichen Beiträge keinen erklärenden Beitrag, so dass ich hier um Hilfe / Erfahrungsaustausch bitte:
einer unserer MDK-Gutachter sendet neuerding die Fragestellung
\"wenn eine stationäre Behandlungsnotwendigkweit bestand, warum wurde die Behandlung nicht innerhalb der uGVD durchgeführt?\".
Nach meinem Empfinden möchte ich eigentlich den Gutachter um Präzisierung
bitten, d.h. entweder Widerspruch gegen die stationäre Behandlung als erstes Widerspruchsverfahren und wenn dieser Widerspruch erfolgereich beantwortet wurde, kann er einen 2. Widerspruch zum Thema Behandlungsdauer losschicken.
Was können Sie mir raten?
Herzliche Grüße