Guten Tag,
bei uns immer wieder diskutiert:
beim Patienten sind epileptische Anfälle im Alkoholentzug bekannt, er erhält für die Dauer der Entzugsbehandlung Antiepileptika.
Wie ist der Fall zu kodieren.
1. Mit F10.3 ist der Fall abgedeckt oder
2. Zusätzlich ist die G40.5 zu kodieren
3. Es kann keine zusätzliche ND kodiert werden, weil es sich um eine prophylaktische Therapie handelt.
Für Eure Standpunkte wäre ich dankbar
Gruß
cille