Redundante Kodierung infolge Fallzusammenführung?

  • Hallo Forum,

    ich habe ein Problem mit einer infolge Fallzusammenführung meines Erachtens redundanten Kodierung.

    Im konkreten Fall handelt es sich um eine Wiederaufnahme in dieselbe MDC mit Wechsel in die operative Partition.

    Im ersten Teilaufenthalt war u.a. die Hauptdiagnose
    J44.81 Sonstige näher bezeichnete chronische obstruktive Lungenkrankheit FEV1 >= 35 % und < 50 % des Sollwertes,

    im zweiten u.a. die Hauptdiagnose
    J44.82 Sonstige näher bezeichnete chronische obstruktive Lungenkrankheit FEV1 >= 50 % und < 70 % des Sollwertes kodiert.

    Im zusammengeführten Fall hat das Krankenhaus neben dem Kode J44.82 als HD zusätzlich J44.81 als ND verschlüsselt, was sich schweregradsteigernd auswirkt.

    Nach meinem logischen Verständnis ist es redundant, wenn zwei verschieden starke Ausprägungen derselben Erkrankung im selben Fall kodiert werden. Die stärkere Ausprägung der COPD deckt den Ressourcenverbrauch wegen dieser Erkrankung hinreichend ab, so dass diese als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, die schwächere Ausprägung als Nebendiagnose aber zu streichen wäre.

    Hat jemand Erfahrungen mit dieser Problematik und kann mir eine Lösung nennen?

  • Hallo Herr/Frau ARGRO,

    die Lösung des Problems haben Sie bereits mitgeteilt:

    \".... die schwächere Ausprägung als Nebendiagnose streichen....\".

    J44.81 und .82 sind redundant und deshalb nur ein Mal zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo,

    da möchte ich mal folgendes zur Diskussion stellen:

    § 2 FPV

    [...](4) Bei der Anwendung der Absätze 1 bis 3 ist für jeden Krankenhausaufenthalt eine DRG-Eingruppierung vorzunehmen. Auf dieser Grundlage hat das Krankenhaus eine Neueinstufung in eine Fallpauschale mit den Falldaten aller zusammen zu führenden Krankenhausaufenthalte durchzuführen. Hierbei ist eine chronologische Prüfung vorzunehmen. Zur Ermittlung der Verweildauer sind dabei die Belegungstage der Aufenthalte in diesem Krankenhaus zusammenzurechnen. Die obere Grenzverweildauer, die nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 für die Fallzusammenführung maßgeblich ist, ergibt sich aus dem Aufnahmedatum und der DRG-Eingruppierung des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthalts in
    diesem Krankenhaus. Hat das Krankenhaus einen der zusammen zu führenden Aufenthalte bereits abgerechnet, ist die Abrechnung zu stornieren. Maßgeblich für FPV 2010 29.09.2009 Seite 6 von 14 die zusätzliche Abrechnung von tagesbezogenen Entgelten ist die Grenzverweildauer, die sich nach der Fallzusammenführung ergibt; für die Ermittlung der Verweildauer gilt Satz 3 entsprechend. Die Sätze 1 bis 7 gelten nicht für Krankenhausaufenthalte, bei denen der Tag der Aufnahme außerhalb der Geltungsdauer dieser Vereinbarung nach § 11 liegt oder soweit tagesbezogene Entgelte nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes abzurechnen sind. [...]

    Ich lese da nichts davon, dass irgendeine Diagnose gestrichen werden muss!?! Da steht :\"[...]hat das Krankenhaus eine Neueinstufung in eine Fallpauschale mit den Falldaten aller [sic!] zusammen zu führenden Krankenhausaufenthalte durchzuführen.[...]\" also alle Diahnosen aus den zusammen zu fassenden Aufenthalten sind in der Gruppierung zu berücksichtigen.

    Ausserdem, wäre es so, dass die \"stärkere\" Ausprägung die \"schwächere\" schlägt, so hätte die schwächere Ausprägung keinen Einfluss auf die DRG. Dieses Phänomen werden wir ja nächstes Jahr z.B. beim Pleuraerguss im Rahmen einer Herzinsuffizienz beobachten können (ich weiß, hinkt jetzt etwas, aber der Vergleich fällt mir halt auf die Schnelle ein).

    Also hat, meiner Ansicht nach, das KH diese Diagnosen korrekt nebeneinander kodiert.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Zitat


    Original von ARGRO:
    Im zusammengeführten Fall hat das Krankenhaus neben dem Kode J44.82 als HD zusätzlich J44.81 als ND verschlüsselt, was sich schweregradsteigernd auswirkt.


    Hallo,
    wäre doch eigentlich ein schöner Fall für das Vorschlagswesen oder für das Anfragetool des InEK.

    Andererseits:
    warum denn nicht die HD aus dem ersten Fall, also die J44.81 als HD und J44.82 als ND. Ist es dann immer noch ccl-relevant?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen
    ich finde keine Belege, wurde aber eher der Argumentation der Kasse folgen. Schliesslich gibt es bei Mengen- oder Behandlungstageabhängigen OPS auch die Regel (ich finde sie aber nciht geschrieben) das der zusammengeführte Fall eine neue OPS zugeordnet bekommt.
    Dieser Rgel würde ich auch bei schweregradabhängigen Diagnosen folgen und die schwächere Ausprägung streichen.
    Gruss Schmitz

  • Hallo,

    wenn zwei Lungenfunktions-Ergebnisse mit unterschiedlichen Werten innerhalb eines Aufenthaltes vorliegen, was codiert der MDA dann? Den höchstwertigen, nicht wahr? Gleiches Verfahren würde ich bei einer Fallzusammenführung anwenden. Vielleicht hat es der Codierer nur nicht gesehen!?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.