Hallo und schönen Tag,
ich verfolge das Forum „Entgeldsystem in der Psychiatrie“ schon einige Zeit.
Die Informationen auf diesem Forum sind aktuell und zeigen mir sehr oft, das viele Kollegen mit ähnlichen Schwierigkeiten und Problemen bei der Kodierung wie ich umgehen müssen.
Aktuell würde mich einmal die Meinung zu dem Vorraussetzungen für den 9-62xx interessieren.
9-62 Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Mindestmerkmale:
·Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt.
Ich habe sehr oft Patienten die den 9-62xx Kode in der ersten Woche bekommen und somit die Mindestmerkmale erfüllen. In der letzten Behandlungswoche ( z.B. 3 Tage ) erhält der Pat. 2 TE von Arzt oder Psychologe und wird dann entlassen. Ich kann durch diese kurze Zeit niemals den Psychotherapeutischen Kode anwenden, es muss nach den aktuellen Vorgaben auf Regelbehandlung zurück kodiert werden.
Mich interessiert, kodieren andere ebenfalls zurück in Regelbehandlung oder lassen den Komplexbehandlungsbereich bestehen ( ?! „wenn Pat. noch zwei Tage Länger in der Klinik verweilt wären die Vorraussetzungen wahrscheinlich erfüllt“).
„Wenn dieser Kode optimal zu Anwendung kommen soll, dann werden alle Patienten nur noch am letzten Werktag der Behandlungswoche entlassen um den Komplexbehandlungs-Kode 9-62xx zu verwenden. J J „
Natürlich ist die OPS 2011 noch nicht eindeutig ausgereift aber die Spielregeln verändern sich von Jahr zu Jahr.
Über eine rege Diskussion würde ich mich freuen.
Gruß Space Alex