Abrechnung Vidaza

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    kann mir jemand sagen, wie hier individuelle Vereinbarungen zur Abrechnung inhaltlich getroffen wurden. Ich stolpere gerade über einen Hinweis:

    \"die Abrechnung erfolgt auf der Basis von ganzzahligen Vielfachen der handelsüblichen Arzneiformen (nicht Fertigarzneimittelpackungen)\"

    Rechnet jemand \" Packungen \" ab, auch wenn nicht komplett gegeben? Z. B. 2 x 500 mg, auch wenn nur 600 mg gegeben wurden?

    Danke für Info!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag Herr Selter,

    ist es hier nicht auch so, das nur das abgerechnet werden kann, was der Patient erhalten hat?
    Wenn ich das richtig gesehen habe, gibt es hier N1-Größen entsprechend 100 mg Azaczitidin. So dürfte bei den von Ihnen genannten Gaben kein Verwurf entstehen.

    Gruß
    Okidoki

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    deswegen ja meine Frage, ob Vereinbarungen bekannt sind, die die Abrechnung von Packungen rechtfertigen, nicht der tatsächlich gegebenen Menge. Hier waren es eben 2 x 500 mg, die abgerechnet wurden, obwohl nur 600 mg den Weg in den Patienten gefunden haben. Da es sich um einen externen Fall handelt, kann ich nur nach der vorliegenden Dokumentation gehen.
    Zu \"die Abrechnung erfolgt auf der Basis von ganzzahligen Vielfachen der handelsüblichen Arzneiformen (nicht Fertigarzneimittelpackungen)\" kann mir auch gerne das \"handelsübliche\" Verständnis näher gebracht werden... Ich habe das noch nicht wirklich inhaltlich erfasst.

  • Hallo -

    Zitat: Das Arzneimittelgesetz definiert darüber hinaus in § 4 als spezielle Erscheinungsform eines Arzneimittels die Fertigarzneimittel: dies sind „Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden oder andere zur Abgabe an Verbraucher bestimmte Arzneimittel, bei deren Zubereitung in sonstiger Weise ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt oder die, ausgenommen in Apotheken, gewerblich hergestellt werden. Fertigarzneimittel sind nicht Zwischenprodukte, die für eine weitere Verarbeitung durch einen Hersteller bestimmt sind.“ Im Gegensatz zu Fertigarzneimitteln werden sogenannte Rezeptur- und Defekturarzneimittel in Apotheken hergestellt.

    Also bei 600 mg Gabe und einer \"Konfektionierung\" in 500 mg \"kann\" ich 1000 mg abrechnen. \"Ich\" musste ja auch die 1000 mg Fertigarzneimittel bezahlen.

    Herzlichst.

    P.S. http://www.fachschaft-pharmazie-bs.de/downloads/arzneiformenlehre.pdf

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Guten Morgen,

    so gerne ich TT zustimmen würde - das wird leider nicht gehen. DKR legen fest, dass nur die applizierte Menge zählt. Sonst nichts. Ein führender Fallpauschalist hat dies mit dem Satz pointiert \"man könne nicht die Packungsgrößen bezahlen.\" Aus Erfahrung von Gesprächen mit der Pharmaindustrie hinsichtlich ZE-Medikamenten bei Kindern (insbesondere Säuglinge und Kleinkinder) muss man leider feststellen, dass der Markt hier ... sagen wir mal Pause macht (Dauer unbekannt, es würde sich wirtschaftlich nicht lohnen).

    \"Betrübte\" Grüße

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin