Guten Tag zusammen,
bei aktueller Budgetverhandlungen verlangen von uns die die Kostenträger, dass wir am Aortenklappenregister teilnehmen.
Nach meiner Information ist diese Teilnahme aber gesetzlich nicht bindend. Aortenklappenregister wird von BQS betreut, BQS leitet aber nicht mehr die externe Qualitätssicherung nach §137 SGB V. An gesetzlich verpflichtender Qualitätssicherung nehmen wir natürlich teil.
Wer hat die gleichen Probleme? Wie sehen Sie das?
Gruß
GenS