Aortenklappenregister

  • Guten Tag zusammen,

    bei aktueller Budgetverhandlungen verlangen von uns die die Kostenträger, dass wir am Aortenklappenregister teilnehmen.
    Nach meiner Information ist diese Teilnahme aber gesetzlich nicht bindend. Aortenklappenregister wird von BQS betreut, BQS leitet aber nicht mehr die externe Qualitätssicherung nach §137 SGB V. An gesetzlich verpflichtender Qualitätssicherung nehmen wir natürlich teil.

    Wer hat die gleichen Probleme? Wie sehen Sie das?

    Gruß
    GenS

  • Hallo Hr. GenS,

    ist uns bis jetzt noch nicht passiert. Die Kardiologie und die Kardiochirurgie unseres Hauses führen jedoch freiwillig die gesetzl. und die freiwillige QS aus Prestigegründen durch (Die Fachgesellschaften haben sich ja weit aus dem Fenster gehängt). Technisch sind die Probleme zur Vermeidung von Doppeleingaben aber noch nicht restlos gelöst.
    Evtl. können Sie argumentieren: nur die gesetzl. QS wird veröffentlicht und ist Bestandteil des QS-Berichts und die Datensätze decken sich stark. Einzig das Langzeit-follow-Up ist unterschiedlich.

    Das ich eine Verknüpfung von Budgetierung und additiver QS durch die Hintertür ablehne ist klar. Auf welcher Rechtsbasis sollte das auch passieren? Es sei denn Sie sind kein zugelassenes Krankenhaus mit dem entsprechenden Versorgungsauftrag.

    Gruß
    J.Korsten

  • Ich kann mich dem Vorredner nur anschließen- eine gesetzl. Pflicht zur Teilnahme besteht nicht- und was hat das mit dem Budget zu tun? Dürfen Sie sonst keine Ak implantieren?
    Schönes WE

    Uwe Neiser


  • Hallo zusammen,
    und vielen Dank für die Bestätigung meiner Sichtweise!
    Ich vermute, dass sich dahinter die Absicht verbirgt, im Einzelfall auf Grund des fehlenden Punkts/Kommas mal die Kostenübernahme zu verweigern. Solche Versuche beobachten wir jetzt schon in einigen Bereichen (bspw. \"Stammzellentransplantation war medizinisch nicht indiziert\").
    Gruß
    GenS

  • Moin,

    Das Register wird von den Fachgesellschaften empfohlen. Zur Erinnerung, das sind die, deren klinische Vertreter vor Ort immer über zu viel Bürokratie reden.
    In der Tat erwarten die Kostenträger in den Verhandlungen die Unterzeichnung einer QS-Vereinbarung mit der Verpflichtung zur Teilnahme am Aortenklappenregister.
    Das Register hat allerlei Probleme (Redundanz, Hoher Aufwand, zusätzlich Einbeziehung weiterer AortenklappenOP etc.)

    Der MDK geht aber zusätzlich hin und verlangt auch retrospektiv die Teilnahme am Register, d.h. auch ohne, dass das zuvor jemals Gegenstand der Budgetverhandlungen gewesen wäre.

    Für eine Klinik unserer Größenordnung bindet die Teilnahme übrigens mind. 1 VK für Dokumentationszwecke.

    Gruß

    merguet

  • Zitat


    Original von merguet:
    Moin,

    Für eine Klinik unserer Größenordnung bindet die Teilnahme übrigens mind. 1 VK für Dokumentationszwecke.

    Hallo,
    sag ich doch: Gesundheitsmarkt schafft Arbeitsplätze. :d_zwinker:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehr geehrte Forumsrunde,

    ich arbeite in einem Krankhaus mit herzchirurgischer und kardiologischer Abteilung und wir nehmen am Aortenklappenregister teil. Ich gebe Ihnen Recht, das Register bindet schnell bis zu einer VK für Dokumentationszwecke. Die Aufklärung der Patienten ist zeitaufwändig, bei Notfallpatienten sowieso. Die Liste der zu lösenden Probleme kann sicher jedes teilnehmende Krankenhaus fortsetzen (fehlende Werte, vollständiges 30-Tage-Follow-Up usw.). Mit der BQS als „Daten entgegennehmende“ Stelle des Registers haben wir jedenfalls gute Erfahrungen gemacht.

    Unabhängig davon, was die Krankenkassen wollen und wie sie die Teilnahme am Register als Druckmittel verwenden: Das Aortenklappenregister hat schon etwas von einer Selbstverpflichtung an sich. Jeder kennt doch die Schwächen der gesetzlichen QS. Um nur zwei zu nennen: Nur 80% aller QS-pflichtigen Datensätze müssen abgegeben werden, die Beschränkung auf das Aufnahmedatum 01.01. bis 31.12. und das Entlassungsdatum bis 31.01. des Folgejahres reduziert die Datensätze weiter.
    Wir sehen das Register als Qualitätsinitiative der beiden Fachgesellschaften. Da muss sich jedes Krankenhaus mit herzchirurgischer Abteilung oder mit Kardiologen, die perkutane Aortenklappenimplantationen durchführen, fragen, warum es eine Teilnahme ablehnt.

    Viele Grüße
    miniJobber

  • Moin,

    dazu kann ich klar Stellung beziehen:

    In unserem Haus wird seit Jahren eine Dokumentationsrate von 100% erreicht. Wenn denn die zusätzlich interessanten Daten so wichtig sind, dann müssten sie m.E. über den GBA in den Katalog der AQUA einfließen und dort beauftragt werden.
    Bei allen Schwächen der ext. QS: nur sie ist gesetzlich verpflichtendm nur das zählt. Zudem kann und wird sie künftig mit dem 21er Datensatz validiert werden. Diese Möglichkeit wird für ein Register nie gegeben sein. Zudem sind die Ergebnisse des Registers schon über die Frage der Einverstätndniserklärung des Patienten zu beeinflussen. Sie selbst haben die Notfallpatienten angesprochen: Die Notfallsituationen bergen ein höheres Risiko. Gerade hier gelingt aber das Einholen der Einwilligung u.U. nicht oder nur eingeschränkt. Gerade hier kann gezielt vorselektiert werden.

    Wenn es hier nur um die interventionellen Klappen ginge, wäre es ja noch vertretbar. Das macht es auch für die Häsuer mit Kardiologien ohne Herzchirurgie bewältigbar. Da wir aber nun >800 Patienten haben, die den Einschlußkriterien des Registers entsprechen, ist der Aufwand enorm. Wer bezahlt die VK? (für die es ja auch eine Backup-Lösung geben muss). Wer bezahlt die Software-Implikation, die nun von der BQS angekündigt ist? Etliche Daten können nur von den Ärzten wirklich richtig angegeben werden. Das bedeutet erneut erhöhten Doku-Aufwand. Wem will man das in diesen Zeiten noch zumuten?

    Das bleibt alles auf der KH-Seite hängen. Diese Kosten muss man woanders wieder hereinholen, die Unzufriedenheit mit der wachsenden Bürokratie kriegt man nicht mehr eingefangen.

    Was passiert, wenn die Daten trotz der Selbstverpflichtung nicht vollständig sind? Wer hält das nach? Wie valide sind dann die Ergebnisse?

    Dass die BQS professionell mit der Datenannahme umgeht, überrascht mich nicht. Aber Herr der QS ist nun seit 2009 die AQUA und das muss auch so bleiben.

    Das Verfahren muss man also m.E. ablehnen, solange die Kosten und die Durchführung auf die KH-Seite abgewälzt wird. Man muss es auch ablehenen, da es sich nicht um eine de-novo Erhebung handelt, sondern um eine Ausweitung eines bestehenden Verfahrens. Redundante Datenerhebung kann nicht im Interesse der Krankenhäsuer sein.

    Es ist auch abzulehnen, dass auf dem kalten Wege eine weitere Verpflichtung über den 137er von den Kostenträgern eingeführt wird, die keiner gesetzlichen Grundlage genügt.

    Dazu kommt noch, dass es sich ja keineswegs um das einzige Register handelt, sondern dass überall (Organzentren, Schlaganfall, zahlreiche kardiologische Krankheitsbilder) weitere Register lauern, bei denen man allein für die Teilnahme oft schon Geld mitbringen muss und nicht selten aufwändige und teure Software-Lösungen implementieren muss.

    Gruß

    merguet