Kammerflimmern vor chirurg. Maßnahme

  • Liebe Forumteilnehmer,

    Zwischen Narkoseeinleitung und Schnitt, also während der OP-Vorbereitung kommt es zu Kammerflimmern, weswegen Pat. reanimiert und die geplante OP abgesagt wird.
    Lt. DKR zählt die Anästhesie zu einem chirurg. Eingriff immanent hinzu und wird deswegen nicht extra kodiert (logisch). Wenn nun aber der eigentliche chirurgische Eingriff nicht durchgeführt wurde, nicht einmal explorativer Art, so kann ich doch kaum einen chirurgischen Eingriff kodieren.

    Codes aus 8-90 und 8-93 lassen sich auch nicht verwenden.
    Wer weiß Rat??

    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Stark,

    wurde die geplante OP während des Aufenthalte dann noch durchgeführt (wenn kein Elektiveingriff)?

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Im aktuellen Fall wurde der Eingriff (Mediastinoskopie) dann nicht mehr durchgeführt.

    Welchen Hintergrund hat Ihre Frage?

    mfg aus dem wolkenlos-kalten Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo Herr Stark, Moin Dirk,

    ich denke schon das ggf. 8-90, 8-93, 8-64, 8-718 zur Anwendung kommen, da ja das Kriterium "im Rahmen der OP" nicht erfuellt ist.

    Viele Gruesse aus dem vollsonnigen und - 12 Grad kalten Weimar

    M. Thieme

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Stark, hi Micha,

    Zitat


    Original von WStark:
    Welchen Hintergrund hat Ihre Frage?

    Der Hintergrund ist die DKR D007a Aufnahme zur Operation, Operation nicht durchgeführt

    Wenn ein Patient für eine Operation stationär aufgenommen wurde, die aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt und der Patient entlassen wurde, ist wie folgt zu kodieren:
    ...
    Wenn die Operation auf Grund einer Krankheit oder einer Komplikation, die nach Aufnahme aufgetreten ist, nicht ausgeführt wurde:

    (übersetzt aus dort genanntem Beispiel)
    HD: Die zur Aufnahme führende Erkrankung
    ND: Z53.- Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden

    Sie können also dann diesen Hinweis geben (geplante OP wurde nicht durchgeführt).

    Die durchgeführte Anästhesie können Sie jedoch auch kodieren, denn:

    P004a Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur
    ...
    3. Lässt sich die bisher erbrachte Teilleistung mit dem OPS-301 kodieren, so wird nur die Teilleistung kodiert.

    und

    P009a Allgemeinanästhesie
    Die Kodierung der Allgemeinanästhesie mit einem Kode aus 8-90 sollte sich auf Ausnahmesituationen beschränken.

    Also:
    Da Teilleistungen kodiert werden sollen und der OPS einen Kode für die Anästhesie bereitstellt (die in Ausnahmesituation kodiert werden darf, was hier gegeben ist), können Sie sie kodieren.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Vielen Dank für die Antworten,

    bezüglich der Kodierung der 8-900 war ich zunächst restriktiv, da im zugehörigen Vorwort steht:

    ..Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden.

    Eine Mediastinoskopie steht jedoch regelhaft in Verbindung mit einer Allgemeinnarkose. Daher meine Zurückhaltung diesbezüglich.

    Die Z53.- sehe ich in diesem Zusammenhang problematisch, da die Mediastinoskopie nur einen Teil der Gesamtdiagnostik darstellt und somit der Patient nicht nur wegen dieser Untersuchung aufgenommen wurde.

    mfg
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo lieber Herr Stark,

    Zitat


    Original von WStark:
    bezüglich der Kodierung der 8-900 war ich zunächst restriktiv, da im zugehörigen Vorwort steht:
    ..Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden.
    Eine Mediastinoskopie steht jedoch regelhaft in Verbindung mit einer Allgemeinnarkose. Daher meine Zurückhaltung diesbezüglich.


    Ich denke, daß man hier dem Kodierhandbuch den Vorrang geben muß mit der Aussage, daß ein abgebrochener Eingriff so zu codieren ist, daß die bereits durchgeführten Anteile des Eingriffes zu codieren sind.
    Und dies war der Anteil - eben die Allgemeinanästhesie und Intubation. Außerdem beinhalten Maßnahmen zum Kammerflimmern und Reanimation auch nicht regelhaft eine Allgemein-Anästhesie. Da dieses jedoch auslösende Ursache war, sollte sie IMHO angegeben werden. Auch die Beatmungsstunden sollten IMHO von der ersten Minute an gezählt und angegeben werden.

    Zitat


    Die Z53.- sehe ich in diesem Zusammenhang problematisch, da die Mediastinoskopie nur einen Teil der Gesamtdiagnostik darstellt und somit der Patient nicht nur wegen dieser Untersuchung aufgenommen wurde.


    Hier wäre ich nach Ihrer Fallschilderung auch von diesem Code abgewichen als KhHD im Rahmen des gesamten KH-Falles. Da jedoch unser KIS pro Fachabteilungsaufenthalt eine FA-Hauptdiagnose wünscht, könnte dies die Fachabteilungshauptdiagnose des OPs sein. Die ND sind dann eben die HRSt etc.

    Gruß :x

    Björn Mehlhorn

  • Hallo,
    sollte in diesem Zusammenhang als Zusatzinformation nicht auch noch die 5-995 ( Vorzeitiger Abbruch einer Operation ) kodiert werden ?

    Gruss
    Bleiholder