Hallo liebe Forumsmitglieder,
obgleich schon häufig besprochen, finde ich mit der Suche nichts Aktuelles und Brauchbares.
Unter welchen Bedingungen kann man eine Anästhesie (8-90) verschlüsseln?
Ich frage im Hinblick auf eine Narkose, nicht Analgosedierung, bei Endoskopien.
1. Wie ist die Trennung zwischen Analgosedierung und Anästhesie?
2. Welche Dosierung ist z.B. von Propofol erforderlich?
3. Aus meiner Sicht akzeptabel: Einwilligung zur Narkose, Protokoll
4. Muss es ein rarer (!) Ausnahmefall sein (s. DKR P009a - \" Kode aus 8-90 sollte sich auf Ausnahmesituationen beschränken. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Schockpatienten, Kleinkinder oder nicht kooperative Patienten eine Anästhesie erhalten, damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur durchgeführt werden kann, die normalerweise ohne Anästhesie erbracht wird.\")
5. Ist ein Anästhesist erforderlich? Oder reicht ein zusätzlicher intensivmedizinisch erfahrener Arzt?
Vielleicht kann ich ein paar Meinungen und aktuelle Erfahrungen bekommen.
Viele Grüße
Medman2 :a_augenruppel: