Abrechnung von Großgeräteleistungen bei VS-Untersuchung

  • Hallo kanada770,

    sicher mitunter stichprobenartig, aber auch da gibt es bestimmt kassenseitig Erfahrungswerte, wann mal geprüft wird. Auch im Vergleich zum Abrechnungsverhalten anderer Häuser. Im Regelfall sind es ja nur geringere Beträge, die zur Abrechnung kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo,

    Zitat

    verstehe ich Sie da richtig, dass Sie für ein CT-Abdomen
    1. die vorstationäre Pauschale
    2. die DKGNT-Nr. 5372
    3. und dann das Kontrastmittel separat abrechnen?


    das ist korrekt (wir reden hier allerdings nur von i.v.-Kontrastmittel; die Kosten für KM auf Bariumbasis sind laut den Allgemeinen Bestimmungen am Anfang von Teil O DKG-NT nicht gesondert berechenbar).

    DKG-NT Nr. 5376 kommt noch dazu, wenn die KM-Untersuchung zusätzlich zu einer Nativ-Aufnahmeserie gefahren wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo miteinander,

    ich möchte hier mal von der KM Diskussion wegkommen und auf die initiale Frage eingehen.

    Zitat

    Ich hätte eine Frage zur Abrechnung von Großgeräteleistungen im Rahmen der vorstationären Behandlung. Es kann unter Umständen vorkommen, dass ein VS-Besuch außerhalb der 5-Tage-Grenze stattfindet. Dieser Besuch wäre dementsprechend nicht abrechenbar. Wie verhält es sich denn in diesem Zusammenhang mit einem MRT oder CT, welches während des nicht-abrechenbaren VS-Aufenthalts erfolgt ist? Ist die Großegeräteleistung trotzdem abrechenbar?


    VS zu stationär innerhalb von 5 tagen ist in der DRG enthalten und nicht extra abzurechnen, auch kein Großgerät- der OPS geht in die Prozeduren der DRG ein- oder sehe ich hier was falsch?

    schönen Feierabend.

    Uwe Neiser


  • Hallo,

    kann ich bei einem SVO Fall mit Großgeräten und Gabe von Kontrastmittel auch die Kosten der Einmalinfusionsbestecke, Einmalbiopsienadel, ( § 2 Abs. 3 Nr. 5 der allgemeine Tarifbestimmungen DKG-NT = Kosten, die gesondert berechnungsfähig sind) zum Ansatz bringen?

    Laut Gemeinsamen Empfehlungen über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung
    Anlage 3 wird in der Fußnote "z.B. Kontrastmittel " erwähnt und demnach würde evt. ja noch andere Leistungen dazu zählen....... Sind die Leistungen nach § 2 Abs. 3 DKG-NT damit gemeint ?

    Herzlichst
    Schorni