Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen

  • Hallo B.Gohr,

    nein, das klingt nicht ignorant. Ich sehe das genau so wie sie...;-)
    Nur habe ich das Gefühl verbindliche Aussagen wird es wohl so schnell nicht geben und die Einrichtungen
    haben gar keine andere Wahl, als sich mit klinikinternen Auslegungen zu arrangieren.
    Habe vor ca. 3 Wochen, unter anderem zu diesem Thema, bereits an das DIMDI Helpdesk geschrieben
    Sobald ich eine Antwort erhalte werde ich sie hier einstellen

    Neblige Grüße

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

  • Liebe Kollegen,
    soeben rief mich eine freundliche Kollegin des DIMDI-Klassi-Teams zurück und brachte immerhin einen Hauch von Licht ins Dunkel.

    Werden Patienten nur deshalb auf einer geschlossenen Station behandelt, weil sie einen Unterbringungsbeschluss haben, so darf der Intensivkode nicht verwendet werden.
    Andersrum: Ein Beschluss genügt nicht für den Kode.

    Weitere Informationen dazu liegen dem DIMDI nicht vor. Aber allein mit dieser Aussage lassen sich ja bereits relevante Schlüsse ziehen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag Herr Gohr,

    es tut mir leid, aber jetzt bin ich mal ignorant!

    Eine telefonische Aussage eines einzelnen DIMDI Mitarbeiters (auch wenn sie freundlich ist) ist für mich zunächst einmal genau so viel Wert, wie die Aussage jedes Anderen, der sich mit dem System beschäftigt.

    Wie wird denn begründet, warum ein Unterbringungsbeschluss keine "besondere Sicherungsmaßnahme" ist? Und vor allem : Wie wird begründet, dass in den OPS Kode nicht hineingeschrieben wird, was (nach dieser Aussage) tatsächlich gemeint ist?

    Mein Resumeé für das Jahr vor Einführung des Entgeltsystems:

    • Weiterhin mehrdeutige OPS
    • Immer noch handwerkliche Fehler (nicht kodierbare "anteilige" ärztl/psychol. Therapieeinheiten bei Psychotherapie < 1 Woche)
    • Keine auf die Psychiatrie angepassten allgemeinen Kodierrichtlinien
    • und noch immer keine speziellen Kodierrichtlinien (die vielleicht ein bischen Klarstellung und Vereinheitlichung bringen könnten, voraussgesetzt es ist der ein oder andere Praktiker daran beteiligt!)


    Unter diesen Voraussetzungen sind wir noch meilenweit von einer einheitlichen Kodierung in diesem Bereich entfernt. Dies ist jedoch eine Voraussetzung für ein (auf die Kodierung aufbauendes) Entgeltsystem!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Schönen guten Tag Herr Gohr,
    es tut mir leid, aber jetzt bin ich mal ignorant!
    Eine telefonische Aussage eines einzelnen DIMDI Mitarbeiters (auch wenn sie freundlich ist) ist für mich zunächst einmal genau so viel Wert, wie die Aussage jedes Anderen, der sich mit dem System beschäftigt.

    Fragen dieser Art werden in der Regel inhaltlich nicht sofort von einem Mitarbeiter des DIMDI beantwortet. Die OPS-Kodes kommen ja auch nicht in ihrer (wie auch immer vollständigen oder "offenen") Definition vom DIMDI, sondern von der jeweiligen Fachgesellschaft. Diese wird dann dazu befragt. So ist also hier davon auszugehen, dass die Fachgesellschaft befragt wurde, ob der Unterbringungsbeschluss als Voraussetzung ausreicht. Die Antwort war dann wohl "Nein". Somit ist das DIMD hier letztlich der Bote, nicht der Entscheidungsträger. Wenn dann aber die relevante Fachgesellschaft dies so vorgibt, dann wird man hier schwerlich in einem Disput dies ausräumen können. Vielleicht fragt Herr Gohr kurz mal an, wer diese Antwort letztlich vorgegeben hat, vielleicht weiß er dies aber auch schon.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Zusammen,

    so wie ich das sehe ist die "anteilige" Kodierung ( ärztl./psychol. TE's bei PT < 1 Woche) rein theoretisch
    durchaus möglich
    Was fehlt ist der Umrechnungsfaktor (Eigene Berechnung 0,43/d)
    Wir werden uns wohl - Klinikintern auf durchschnittlich 0,5 TE/d einigen - was ja nicht heißt, dass die TE's tgl erbracht werden müssen
    Die Anteilsberechnung obligt aber - in unserem Fall - unserer Kliniksoftware

    Den weiteren Punkten ihres Resumeè's kann ich mich nur anschließen

    Hinzufügen möchte ich jedoch noch die auch weiterhin nicht überarbeitete PsychPV aus den 90iger Jahren
    (Man hört zwar immer, dass die wohl "fallen" wird, aber definitiv gibt es wohl noch keine Aussage hierzu...)

    Auch von mir noch einen schönen Tag

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

  • Hallo Herr Schaffert,


    es tut mir leid, aber jetzt bin ich mal ignorant!

    Eine telefonische Aussage eines einzelnen DIMDI Mitarbeiters (auch wenn sie freundlich ist) ist für mich zunächst einmal genau so viel Wert, wie die Aussage jedes Anderen, der sich mit dem System beschäftigt.

    oh, es muss Ihnen nicht leid tun. Wie Sie sicherlich schon in anderen Postings zuvor bemerkt haben, bin ich auch eher an schriftlichen Informationen interessiert, denn an telefonischen (auch wenn ich über jede Antwort froh bin - wenn man liest, dass einige Menschen mehrere Wochen warten?). Ich wollte nur mitteilen, was mir mitgeteilt wurde - vielleicht nur unschön von mir formuliert ("lassen sich Schlüsse ziehen").
    Ich finde es weiterhin interessant, mal wieder zu sehen, dass eine Hand nicht weiß, was die andere warum tut.

    Zitat


    Mein Resumeé für das Jahr vor Einführung des Entgeltsystems:

    • Weiterhin mehrdeutige OPS
    • Immer noch handwerkliche Fehler (nicht kodierbare "anteilige" ärztl/psychol. Therapieeinheiten bei Psychotherapie < 1 Woche)
    • Keine auf die Psychiatrie angepassten allgemeinen Kodierrichtlinien
    • und noch immer keine speziellen Kodierrichtlinien (die vielleicht ein bischen Klarstellung und Vereinheitlichung bringen könnten, voraussgesetzt es ist der ein oder andere Praktiker daran beteiligt!)


    Unter diesen Voraussetzungen sind wir noch meilenweit von einer einheitlichen Kodierung in diesem Bereich entfernt. Dies ist jedoch eine Voraussetzung für ein (auf die Kodierung aufbauendes) Entgeltsystem!


    Wie schon beim persönlichen Gespräch letzte Woche gesagt... Ich kann diese Ihre Ausführung nur unterschreiben.

    Zitat


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,


    Den wünsche ich Ihnen und den anderen Diskussionsteilnehmern auch!

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

    Einmal editiert, zuletzt von B. Gohr (15. November 2011 um 14:36) aus folgendem Grund: Sehr unvorteilhafte Formulierung

  • Schönen guten Tag Dirk,

    ich gehe natürlich auch davon aus, dass ein einzelner DIMDI-Mitarbeiter sich nicht ohne Rückversicherung aus dem Fenster (oder in diesem Fall Höhrer) lehnt. Ich sehe auch durchaus, dass die Mitarbeiter des DIMDI vielleicht etwas zwischen den Stühlen sitzen und letztlich Dinge verantworten müssen, die Andere (aus den Fachgesellschaften) verursacht haben. Insofern möchte ich meine Aussagen auch nicht unbedingt als Kritik an diesen Mitarbeitern verstanden wissen.

    Gleichzeitig sehe ich jedoch in Diskussionen und Bechmarks, wie die Psychiatriekodes nahezu nach Belieben interpretiert und verwendet werden. Wenn ich bei vergleichbaren Kliniken einen Unterschied von mehreren zich Prozent Anteil von Intensiveinstufungen habe, der Diagnostikkode bei zwischen 0 und 90% der Patienten kodiert wird und ähnliches für die 1:1 Betreuung gilt, dann komme ich leider zu dem Schluss, dass der OPS in diesem Bereich nicht eindeutig genug ist.

    Dies betrachte ich als grundsätzliches Problem, dass auch nicht durch einzelne Stellungnahmen des DIMDI gelöst werden kann. Wenn es dann jedoch Stellungnahmen gibt, die im Einzelfall auch hilfreich sein könnten, dann nützen sie mir jedoch nur dann etwas, wenn ich sie auch intern und extern verwenden kann. Dazu bräuchte ich sie jedoch schriftlich. Und im Sinne der Transparenz wäre es auch hilfreich, wenn dazu gesagt würde, wer in welcher Fachgesellschaft die entsprechende Festlegung getroffen hat.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • @ Money-penny:

    Hinzufügen möchte ich jedoch noch die auch weiterhin nicht überarbeitete PsychPV aus den 90iger Jahren
    (Man hört zwar immer, dass die wohl "fallen" wird, aber definitiv gibt es wohl noch keine Aussage hierzu...)

    Doch, seit dem Referentenentwurf des BMG vom 07.11.2011 wird gem. Artikel 7 die Psychiatrie-Personalverordnung zum 01.01.2017 (Beginn Konvergenzphase) aufgehoben, so dieser Entwurf dann auch Gesetz wird!

    Gruß,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku

    Hab's gerade gelesen, aber danke für den Hinweis...
    Hiermit ziehe ich natürlich mein Gemecker bezüglich PsychPV sofort zurück

    Gruß

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Gohr,

    ..., gebe ich auch nicht viel auf die telefonische Aussage eines DIMDI-Mitarbeiters (dessen Namen ich aber ungern öffentlich posten werde @ Herr Selter).
    Ich finde es weiterhin interessant, mal wieder zu sehen, dass eine Hand nicht weiß, was die andere warum tut.

    Warum rufen Sie dann da an? Lassen Sie doch dann bitte die Mitarbeiter anderen Auskunft geben, die an einer Aussage auch interessiert sind, bzw. deren Inhalt auch aufnehmen wollen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Mitarbeiter dort keine Zeit zu verschenken haben.

    Vielleicht sind Sie nicht ganz so detailliert über die Bearbeitungswege informiert und kommen daher zu so einem Schluss.
    Es gibt da keine linken und rechten Hände, sondern einen Bauch, der ganz viel gefüttert wird und zu verdauen hat. Vieles davon kann er gar nicht verarbeiten, weil er gar nicht dafür angelegt und ausgestattet ist.
    Um nicht weiter organische Vergleiche zu bemühen: "Das" DIMDI hat nicht für jede Fachrichtung einen Facharzt, der bis ins letzte Detail Therapien auseinander nehmen kann, beurteilen und dann auch noch das Wirrwarr von Mindestmerkmalen und Voraussetzungen für Komplexkodes etc. darauf zu münzen und fehlende Detailbeschreibungen dann selber zu analysieren und zu allem Überfluss auch noch inhaltlich klar zu stellen.
    Nochmal: Die Definitionen der Kodes sind von der Fachgesellschaft vorgegeben, nicht vom DIMDI. Daher ist Kritik nicht am DIMDI zu üben, sondern im Rahmen des Vorschlagsverfahrens auf Unklarheiten aufmerksam zu machen. Dies sollte logischerweise gleich über die Fachgesellschaft laufen.

    Ich hatte auch nicht nach dem Namen des DIMDI-Mitarbeiters gefragt, sondern nach dem Antwortgeber, sprich, ob dies von der Fachgesellschaft so beantwortet wurde.

    Hallo Reinhard,

    Und im Sinne der Transparenz wäre es auch hilfreich, wenn dazu gesagt würde, wer in welcher Fachgesellschaft die entsprechende Festlegung getroffen hat.


    Das ist nicht Aufgabe des DIMDI. Die jeweiligen Fachgesellschaften haben die Möglichkeit, DRG-Verantwortliche in Ihren Arbeitsgruppen oder Gremien z. B. auf Ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Dies wird auch von einigen so gehandhabt.

    Selbstverständlich wünschen wir uns interpretationsfreie OPS-Zuordnungen. Aber gerade durch die Anwender, wird ja die eine oder andere Schwäche in den Vorgaben zu Tage gebracht. So wie hier diskutiert. Es ist und bleibt ein laufender Prozess, ohne dass der selige Zustande der perfekten Formulierung aller OPS-Kodes in unser aller Lebenszeit eintreten wird. Aber, dadurch bleibt es doch auch ein bisschen unterhaltsamer. OK, ist natürlich "Schönreden".

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Warum rufen Sie dann da an? Lassen Sie doch dann bitte die Mitarbeiter anderen Auskunft geben, die an einer Aussage auch interessiert sind, bzw. deren Inhalt auch aufnehmen wollen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Mitarbeiter dort keine Zeit zu verschenken haben.

    Lassen Sie es mich noch einmal anders formulieren, bitte:
    Ich schätze durchaus die Antwort der Mitarbeiter des Klassi-Teams. Und ich bin auch froh über jede relevante Information. So kann ich mir zumindest klinikintern überlegen, wie wir damit arbeiten können.
    Leider ist aber eine telefonische Auskunft nicht ausreichend sicher - und ich weiß auch, dass die Herrschaften am Telefon oder per E-mail gar keine rechtsverbindliche Information geben können.

    Eigentlich, da bin ich ehrlich, erhoffe ich mir dadurch, dass viele Menschen die Kontakt-Möglichkeit nutzen, dass entsprechende verbindliche FAQ herausgegeben werden (wie schon häufiger geschehen).

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.