Hallo,
wir haben eine MDK Prüfung einer Fallzusammenführung. Jetzt werden Unterlagen nachgefordert von dem Aufenthalt ZWISCHEN unseren 2 Aufenthalten. Der Hinweis unsererseits, dass wir nur eigene Unterlagen versenden, wurde vom MDK jetzt beantwortet: "Die Zuverfügungstellung zur Beurteilung des stat. Aufenthaltes erforderlicher Unterlagen obliegt dem abrechnenden Krankenhaus......"
Muss der MDK nicht nach den Unterlagen unserer stationärer Aufenthalte beurteilen? In dem Arztbrief wird doch erklärt, warum die Pat. zwischenzeitlich verlegt wurde. (Zur Erklärung: die Patientin war zur geriatrischen Behandlung bei Parkinson bei uns, wurde zwischenzeitlich neurologisch-psychiatrisch in einem anderen KH behandelt und dann zur weiteren Mobilisation zurückverlegt.)
Ist es zulässig, dass der MDK fremde Unterlagen anfordert? Gibt es gesetzliche Regelungen dazu?
Danke und Gruß