Guten Morgen Allerseits,
kann jemand vielleicht einen Hinweis zur folgenden Situation geben :
Patient liegt seit ca. 4 Monaten im Krankenhaus, wird gegen Jahresende entlassen werden. P. ist gesetzlich versichert. Mir ist bekannt, dass im DTA-Verfahren die Möglichkeit besteht eine „Zwischenrechnung“ zu erstellen. Wie es allerdings in der Praxis Anwendung findet, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich glaube im DTA ist es die Rechnungsart „51“. Nur wie kann für einen Fall eine „Zwischen-Rechnung“ geschrieben werden, wenn der Fall noch nicht kodiert und zur Abrechnung freigegeben wird?? Hat jemand vielleicht eine Idee?
Vielen Dank,
nails