Abrechnung von Langliegern über DTA Verfahren

  • Guten Morgen Allerseits,

    kann jemand vielleicht einen Hinweis zur folgenden Situation geben :

    Patient liegt seit ca. 4 Monaten im Krankenhaus, wird gegen Jahresende entlassen werden. P. ist gesetzlich versichert. Mir ist bekannt, dass im DTA-Verfahren die Möglichkeit besteht eine „Zwischenrechnung“ zu erstellen. Wie es allerdings in der Praxis Anwendung findet, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Ich glaube im DTA ist es die Rechnungsart „51“. Nur wie kann für einen Fall eine „Zwischen-Rechnung“ geschrieben werden, wenn der Fall noch nicht kodiert und zur Abrechnung freigegeben wird?? Hat jemand vielleicht eine Idee?

    Vielen Dank,

    nails

  • Guten Tag,

    bei DRG-Abrechnungen gestaltet sich das natürlich entsprechend schwierig bzw. ist eigentlich schon technisch nicht möglich. Üblich und weit verbreitet ist das Vorgehen bei Tagesentgelten z. B. im psychiatrischen Bereich.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Nails,

    wir erhalten ab und an Zwischenrechnungen von Krankenhäusern für DRG- Fälle. Diese werden mit Rechnungsart 51 und Entgeltart 70888888 abgerechnet. Das ist aufgrund der hohen Behandlungskosten erforderlich, denn warum soll ein KH über Monate auf so hohe Beträge "verzichten".

    Der Rechnungsbetrag wird anhand der zu erwartenden DRG geschätzt. Den Fall also grob mit den wichtigsten Parametern (HD, wichtigsten OP´s, Beatmunsstunden, Geburtsgewicht, Liegedauer etc.) groupieren und die vorraussichtliche DRG + oGVD-Zuschläge ermitteln.
    Die KK kann die zu erwartende DRG natürlich nicht nachvollziehen, vielleicht wird nachgefragt.

    Nach der Entlassung des Patienten dann die Endabrechnung wie gewohnt erstellen und an die KK übermitteln. Die KK zieht den bereits bezahlten Betrag automatisch von der EA ab und überweist nur noch den Differenzbetrag.

    Hoffe ich konnte helfen.

    Grüße aus Berlin

  • Hallo,

    wir praktizieren das mit drei größeren Kliniken bei Langliegern auf der ITS, z. B. Transplantationspatienten.

    Die Klinik schickt uns per DTA eine Zwischenrechnung (01 oder 51) mit einem Entgeltschlüssel für einen Sonderfall (60000000 meine ich, kann ich nachschauen). Per Papierpost oder Fax kommt eine vorläufige Entlassung mit den bis dahin aufgelaufenen Beatmungsstunden und erfassten ICDs und OPS inklusive Groupierung daraus. Die resultierende DRG wird nicht in ganz voller Höhe abgerechnet (abgerundet auf den nächsten glatten Betrag).
    Das ganze ist auch im KHEntgG geregelt:


    § 8 Berechnung der Entgelte
    (7) Das Krankenhaus kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn und soweit ein Krankenversicherungsschutz nicht nachgewiesen wird. Ab dem achten Tag des Krankenhausaufenthalts kann das Krankenhaus eine angemessene Abschlagszahlung verlangen, deren Höhe sich an den bisher erbrachten Leistungen in Verbindung mit der Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Entgelte zu orientieren hat. Die Sätze 1 bis 2 gelten nicht, soweit andere Regelungen über eine zeitnahe Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen in für das Krankenhaus verbindlichen Regelungen nach den §§ 112 bis 114 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder in der Vereinbarung nach § 11 Abs. 1 getroffen werden.


    Editiert wg. falschem Verweis.

    2 Mal editiert, zuletzt von Simon (2. Dezember 2011 um 10:16)

  • Hallo zusammen,

    wir haben seit neuerem Fälle die über mehrere Monate bei uns stationär sind; Entlassung nicht absehbar.

    Wir suchen aktuell nach einem passenden Entgeltschlüssel um per DTA übermitteln zu können; sind die hier genannten 7088888 bzw. 60000000 richtig? Wie sind die Erfahrungswerte?

    MfG