Adipositas Chirurgie

  • Ist alles irgendwie OT:

    Und nochmal: Ich stimme völlig damit überein, dass die "Opfer" von ästhetischen OPs ihren Kram selber bezahlen! Aber ich sehe nicht ein, dass ein einzelnes Krankenhaus auf solchen Behandlungskosten sitzen bleibt! DAS ist nunmal Aufgabe einer Solidargemeinschaft. Entweder man hat sie, oder man sagt "jeder ist sich selbst der Nächste". Aber dann brauchen wir keine Krankenkassen, denn dann ist jeder selbst dafür zuständig abgesichert zu sein!


    Hallo,

    ist OT, aber eine wichtige Diskussion.

    Wir sind ja einer Meinung, dass der Patient eine SchönheitsOP und mögliche direkte Komplikationen selber zahlen soll.

    Bei der BrustvergrößerungsOP, dem Einbau der Implantate, müsste dann auch Ihrer Meinung nach die Kasse in Vorleistung gehen? Nur so können Sie als Leistungserbringer sicher sein, dass Sie auch die Kosten bekommen? Ich hoffe, Sie verneinen die Frage 8)

    Warum soll es dann aber bei der reinen Komplikation dieser OP anders sein? Nochmal: Es müsste natürlich sauber geregelt sein und diese Kenntnis muss schon beim Unterschreiben des ersten Behandlungsvertrag feststehen.

  • Hallo Papiertiger,

    steht nicht schon oben im Post, dass die KK die komplette Behandlung mit dem KH abrechnet? Woher konstruieren Sie jetzt wieder den Faden, dass die KH die Inkassostelle der KK sind?

    Es besteht in Deutschland grundsätzlich bei gesetzlich Versicherten das Sachleistungsprinzip. Demnach ist nicht KH und Patient, sondern vornehmlich KH und KK Vertragspartner im Gleichordnungsverhältnis.

    Der Regelfall sieht doch so aus. Die Versicherte wird vom Frauen/Hausarzt zum KH geschickt. Dort wird die OP-Indikation gestellt. Das KH schickt die Versicherte (wenn kein akut-Notfall) mit der Einweisung zur KK für eine Kostenübernahme, da bei den üblicherweise "life-Style-Ops" jeder KH-Arzt vorsichtig wird. Und das zu Recht.

    Die KK prüft und stellt fest, dass der Implantateinbau selber finanziert war ohne medizinische Indikation.

    Also stellt Sie der Versicherten eine KÜ aus mit dem Hinweis, dass nach Abschluß der Behandlung ein Eigenanteil in Höhe von xy entsteht und das die Kasse für die Versicherte beim KH in Vorleistung tritt.


    Also ist doch alles in Butter für die "Inkassostelle" der KK. Sie bekommen Ihr Geld ungekürzt von der Kasse und haben sich um nix mehr zu kümmern.

    Alles andere ist Panikmache, Polemik oder schlechte Erfahrung mit KK die eine eigene Interpretation der gesetzlichen Regelungen hat.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo Forum,

    stimmt, die KH sind natürlich kein Inkassounternehmen der GKV und darum hat auch der Gesetzgeber den "schwarzen Peter" an die KK deligiert.

    Somit "darf" die Versichertengemeinschaft ganz legal einer Patientin (welcher die eh schon üppige Oberweite nicht ausreicht und deshalb auf XXXL vergrößert wird) finanziell unter die Arme greifen wenn urplötzlich die Liquidität bei Folgeschäden nicht mehr vorhanden sein sollte. Wahrlich, ein absolt unsolidarisches "Verteilen" von Beitragsgeldern - aber leider legitim...

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsrprinz

  • Warum soll es dann aber bei der reinen Komplikation dieser OP anders sein? Nochmal: Es müsste natürlich sauber geregelt sein und diese Kenntnis muss schon beim Unterschreiben des ersten Behandlungsvertrag feststehen.

    Wenn das denn so sauber geregelt wäre, würde ich mit Ihnen übereinstimmen. Auch gerne mit einer zusätzlichen Sicherheitsleistung für den Brustvergrößerten, für den Fall das Komplikationen auftreten.

    "[...]Bei der BrustvergrößerungsOP, dem Einbau der Implantate, müsste dann auch Ihrer Meinung nach die Kasse in Vorleistung gehen?[...]"

    Falsche Denkweise. Bei einer Brustvergrößerungs OP aus "ästhetischen" Gründen (OHNE medizinische Indikation) ist derjenige zur Zahlung verpflichtet, der das haben will.

    Die möglicherweise postoperativ auftretenden Komplikationen sind immer als medizinisch indizierte Behandlungen anzusehen (Die weitere Vergrößerung ausgenommen ;) ). Sei es aufgrund von Schmerzen, Entzündungen, Wundheilungsstörungen....
    Kein KH kann in so einem Fall sagen "Machen wir nicht". Aus diesem Grund wäre es nicht korrekt das KH einerseits zur Behandlung zu verpflichten und gleichzeitig zu sagen "Sieh doch zu woher du das Geld bekommst".

    Hier muss (solange es nicht wie oben erwähnt geregelt ist) erst einmal die Solidargemeinschaft eintreten, und die KKn als Verwalter der eingezahlten Beiträge, müsste dieses Geld dann bei den Versicherten eintreiben.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo zusammen,

    das ist eine sehr interessante und erhellende Diskussion und leider wieder mal wieder ein Beispiel dafür, wie eine Krankenkasse ein Krankenhaus "betrügt" (diese Polemik konnte ich mir wegen der immer noch nicht aus der Welt geschafften Betrugsvorwürfe der Krankenkassen an die Krankenhäuser nicht verkneifen).

    Warum stellen Sie eigentlich eine Operation, die der gesundheitlich vielleicht sogar notwendigen und dienlichen Gewichtsreduktion diente, auf die selbe Stufe mit einer Schönheitsoperation?

    Beste Grüße,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Guten Morgen Forum, hallo TicTac

    wie schließen Sie (speziell) genau aus dieser Diskussion daß die KK die KH´s betrügen?
    Med. notw. OP (auch med. erforderlich Gewichtsreduktionen) werden doch nach Genehmigung v. der KK übernommen und eventl. Folgekosten sind gem. Gesetzgebung auch erst mal von der KK zu schultern. Wieso also Betrug und med. Notw. OP´s stellt in dieser Diskussion auch keiner in Frage...

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo Einsparungsprinz!

    Ich hätte es nicht tun sollen ... :whistling:
    Es handelte sich bei meiner Bemerkung, wie auch in meinem Beitrag geschrieben, um reine Polemik. X(

    Meine Motivation:
    Ich empfinde den Betrugsvorwurf der Krankenkassen an die Krankenhäuser als extrem ungerecht, weil die von den Krankenkassen beanstandeten Abrechnungen nicht betrügerisch zustandekamen, sondern aus unterschiedlichem Ermessen durch die Kassen als "falsch" bewertet wurden.
    Um einmal mit gleichem Maß zu messen, habe ich die eingangs beklagte Weigerung einer Krankenkasse, pflichtgemäß die Abrechnung des Krankenhauses zu vergüten, einfach mal willkürlich ebenfalls als "Betrug" bezeichnet.

    Genauso falsch, wie der Betrugsvorwurf der Krankenkassen an die Krankenhäuser.

    Wie gesagt, reine Polemik von mir, ich entschuldige mich an dieser Stelle dafür. Sorry an den Threadopener für meine Einlassungen.

    Beste Grüße,
    TicTac

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    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams