MDK > Äußerung betreffend Ressourcenverbrauch N18.3

  • Liebe Forummitglieder,

    hätte gern zum MDK-Kommentar > Feedback: In diesem Fall HD: I50.14 Linksherzinsuffizienz

    Erstgutachten MDK: Die nachfolgend aufgeführten Nebendiagnosen sind medizinisch nicht plausibel.

    N18.3 der Grad der Niereninsuffizienz wurde nicht näher präzisiert, die glomeruläre Filtrationsrate nicht mitgeteilt, ein konkreter Aufwand war nicht erkennbar gewesen.

    Widerspruch: Die chronische Niereninsuffizienz spiegelt sich in einem GFR von 47 wider und wurde mit Diuretika-Gabe therapiert sowie regelmäßigen Gewichtskontrollen.

    Jetzt der MDK > Widerspruch nicht anerkannt: Die im Gruppierungsergebnis des MDK nicht aufgeführten Nebendiagnosen sind medizinisch nicht plausibel, da sie das Patientenmanagement in Bezug auf therapeutische Maßnahmen, diagnostische Maßnahmen und in Bezug auf erhöhten Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand nicht beeinflussen. N18.3 kann bei fehlendem therapeutischen Aufwand nicht anerkannt werden. Die Therapie mit Diuretika entspricht nicht der Behandlung einer chronischen Niereninsuffizienz. Im Vordergrund der Behanldung steht immer die Behandlung der Grunderkrankung.>

    Liebe Forummitglieder und jetzt bin ich auf Feedback gespannt.

    Liebe Grüße Ihre Heidi aus dem regnerischen, ungemütlichen Berlin.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Heidi,

    welches Diuretikum haben Sie denn gegeben? Torasemid (z.B. Torem R) etwa wird ja gern wegen seiner nierenfreundlicheren Wirkweise zur Behandlung bei Herzinsuffizienz (bei vorliegender Niereninsuffizienz) eingesetzt, was sehr wohl einen therapeutscher Aufwand i. S. der Nebendiagnose-Definition darstellt (Beinflussung des therapeutischen Vorgehens)...

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    es wurde mit Torem therapiert, deswegen bin ich ja so irritiert. Zumal auch schon Gewichtskontrollen m.E. indiziert sind bei einer Niereninsuffizienz. Man Ansinnen war hier mal Feedback einzuholen, wie dies die anderen Forummitglieder sehen. Danke für Ihr Feedback. Noch eine schöne Adventszeit.

    Lieben Gruß Heidi

  • Hallo Heidi,

    bekannt ist, daß ACE-Hemmer bzw. AT1-Antagonisten die Progression der Nierenerkrankung hemmen können (Dt. Ärzteblatt 2003; 100 (12-13): S. A2072-9). Dies wird durchaus auch vom MDK anerkannt.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Herr Blaschke,

    dieser Gutachter > kannte Ihren Kommentar nicht. Lieben Dank. Für Ihre Unterstützung.

    P.S. Vielleicht schaut ja der Gutachter mal bei My DRG vorbei. Wäre für uns hilfreich. ;)


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    ich bin der Ansicht, dass im Bereich Arzneimittel-Therapie (Umstellung, Dosisintervalle, etc.) noch erhebliche Möglichkeiten schlummern, gerade für die fundierte Absicherung von Diagnose-Kodierbarkeiten. Vermutlich wäre hierfür sogar ein eigenes Forum angebracht. Die Aspekte Leber- und Niereninsuffizenz sind daraus ja nur ein kleiner Teil. Wir sollten auch Therapieentscheidungen wegen etwaiger Wechselwirkungen berücksichtigen. Ich denke dabei vor allem an die Nutzung der Priscus-Liste und insofern an multitherapierte Patienten höheren Alters. Schreiben Sie Ihre Vorschläge und Erfahrungen aus den oft hanebüchenden MDK-Gutachten einfach hierhin. Ich nenne das "Arzneimitteltherapie und Kodierung".

    Diuretikatherapie: Torasemid als neuer Standard (deutsche-apotheker-zeitung.de)

    Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Heidi,

    ja, ist schon erstaunlich, wieviel "Nichtwissen" hier in der Welt ist. Ich gehe davon aus, daß sich jemand, der einen Sachverhalt begutachtet, fachlich adäquat damit auseinandersetzt und diese Dinge dann entweder aufgrund seiner Qualifikation weiß oder eben recherchiert, das muß ich als Medizincontroller ja auch. Für mich fällt das auch unter die Sorgfaltspflicht entsprechend § 25 der MBO.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo zusammen,

    Herr Blaschke hat unter Verweis auf §25 MBO Ärzte durchaus Recht.

    Allerdings hat man MDK-seitig durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.06.2006 (Aktenzeichen III ZR 270/05) den Vorteil, dass man persönlich in Ausübung eines öffentlichen Amtes bei der Begutachtung nach §275 SGB V für mangelnde Sorgfalt inklusive daraus ggf. resultierendem bleibenden Schaden für den Patienten nicht haftbar gemacht werden kann. An dieser Stelle ist die viel- und allseitig beschworene "Waffengleichheit" (ein irgendwie unschöner Begriff) nicht gegeben. Ob eine Argumentation mit dem Urteil des LSG Hessen vom 18.10.2007 (Aktenzeichen L 8 KR 228/06) bezüglich der notwendigen "Güte" von MDK-Gutachten weiterhilft kann ich nicht angeben/beurteilen.

    Im Sinne des "fair play" Gedankens ist m. E. sehr wohl zu verlagen, dass die Gutachter an Ihre Gutachten die gleichen Sorgfaltsmaßstäbe anlegen wie an die Behandlungsdokumentation.

    Bezogen auf den konkreten Fall: wenn die CNI mittels Torasemid behandelt worden ist - dann ist es so. Zustimmung zu Herrn Blaschke/Sommerhäuser.

    Vielleicht gibt es auch Einflussfaktoren, welche die Begutachtung steuern, die nicht Ihre Grundlage bzw. Entsprechung in den das öffentliche Amt begründenden Gesetzen vorhanden sind. Das ist allerdings nur die Wiedergabe eines subjektiven und hoffentlich in Zukunft anhand der Fakten problemlos zu widerlegenden Eindrucks meiner Person, weil ich mich an dieser Stelle sehr gerne irren würde.

    Die Notwendigkeit sich allein dem Gewissen (und dem Recht) zu unterwerfen bleibt von alledem aber unberührt. Auch im öffentlichen Amt des MDK-Gutachters nach §275 SGB V.

    Einen schönen Tag wünscht

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin

  • hallo forum,

    auch ich gehöre zu den nicht-wissenden mdk-ärzten, die das mit der nephroprotektiven wirkung von torasemid nicht kannten.
    Ich will mich aber bessern und bitte daher um nachhilfe, z.B. wo man das nachlesen kann.

    Wohlgemerkt, es geht um das Schleifendiuretikum Torasemid. Die Nephroprotektion von ACEIs und ARBs ist mir bekannt, nicht aber die von schleifendiuretika.
    Ich bin sicher, man kann mir hier ab-helfen! Ansonsten sehe ich in torasemid auch weiterhin keine therapie einer CNI und würde auf diesen hanebüchenden unsinn gutachtlich weiter machen.

    Neu ist für mich auch das mit den täglichen gewichtskontrollen im stadium 3 der cni (ohne herzinsff)

    mfg ET.gkv alias Etgkv

  • Guten Tag,

    Torasemid fällt nicht unter die von mir genannten und mit Zitat belegten beiden Substanzgruppen. Als ich den Beitrag schrieb, war noch nicht klar, womit behandelt wurde, der diesbezügliche Beitrag von HeidiBerlin, in dem sie Torem benannt hat, hat sich mit meinem überschnitten. Daher behaupte ich in diesem Fall auch nicht, daß Torasemid als Begründung für die Niereninsuffizienz herhalten kann, das nur so zur Klarstellung...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Zusammen,

    wie soll in der Praxis dokumentiert werden? Das ist für mich prinziopiell die Frage. Die CNI ist einer der Erkrankungen die nicht immer medikamentös Therapiert werden. Aber EInfluss auf die Therapie des Patienten nehmen. Jeder Mediziener macht sich in der Praxis gedanken darüber, wenn die Nierenwerte einen pathologischen Bereich erreichen. Und das auch wenn die GFR über 60 liegt. Aber wie dokumentiert man den Gedankengang, das er für Gutachter nachvollziehbar ist? Das Problem würde sich auf einen Schlag lösen, wenn die ND entwertet wird. Siehe Dekubitus 1 Grades. Eine weitere Frage die ich mir zunehmend stelle ist: Wohin geht das System? Im Sinne des §17b "das System (...) „hat Komplexitäten und Comorbiditäten abzubilden (...)"? Das Problem liegt immer in der Nachvollziehbarkeit. Z.B. belegen der Chronizität usw.
    ?(?(?(

    Gruß

    Maddoc