Teilwechsel modulare Knieprothese

  • Folgender Sachverhalt:Teilwechsel der tibialen Komponente, 3 Einzelteile - metallisch verbunden, damit eigentlich modular und mit 5-829.d kodierbar. Soweit auch vom MDK bestätigt, aber der OPS-Kode bezieht sich lt. MDK nur auf eine komplette Endoprothesenimplantation oder einen kompletten -wechsel. Bei Teilwechsel einer modularen Knie-Prothese ist der Zusatzkode nicht verwendbar.

    Wie ist Eure Meinung?

  • Hallo cocobello1,

    das Wort "komplett" kommt in der Beschreibung unter 5-829.d nicht vor. Ob es ein Teil- oder ein kompletter Wechsel ist, drücken wir doch mit dem eigentlichen Kode , zu dem 5-829.d nur der Zusatzkode ist, aus. In diesem eigentlichen Kode sind auch die Kosten für nicht modulare EP kalkuliert, hingegen sollen die Zusatzkosten für modulare EP doch durch das ZE abgedeckt werden. Da in 5-829.d nur mindestens 3 Teile an einer gelenkbildenden Komponente gefordert sind, heißt das, dass das ZE auch die Mehrkosten des modularen EP-Teiles einer gelenkbildenden Komponente (hier Tibia) gegenüber einem einfachen EP-Teil abdecken soll - egal ob Wechsel oder Neuimplantation - so mein Verständnis.

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche

  • Danke, ist auch meine Meinung! Am Ende ist das nur Wortglauberei des MDK ohne Beachtung sachgerechter Vergütungen.

  • Noch eine kurze Anmerkung, Antwort des DIMDI und erfreulicherweise recht deutlich:

    "Der Zusatzkode kann auch bei einem Teilwechsel angegeben werden, wenn eine knöcherne Defektsituation vorlag und der Wechsel einer kompletten gelenkbildenden Komponente erfolgte. Diese muss die Bedingungen für die Modularität erfüllen."

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in den nächsten Wochen sollte eine FAQ zu den Mod. Endoprothesen beim DIMDI veröffentlicht werden. Der Abstimmungsprozess nähert sich dem Ende.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    auf der Seite des DIMDI habe ich bisher unter FAQ noch nichts hierzu gefunden, habe ich jetzt was übersehen und ist der "Abstimmungsprozess" noch nicht beendet?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Guten Morgen,

    auf einmal kommen wieder Fragen auf, zu denen man dachte, es sei alles klar... ?(

    Wie ist der Wortlaut von 5-829.k : "Ein Teilwechsel ist der Wechsel einer kompletten gelenkbildenden Komponente" zu verstehen?

    Zählt zur Komponente auch der Schaft (welcher ja nicht direkt an der Gelenkbildung beteiligt ist), oder reicht bei einem Wechsel mobiler Teile an der Hüfte beispielsweise auch der Wechsel des prox. Femurs bzw. das Kopfstück eines modularen Schaftes (Schaft selber bleibt), wenn die gewechselten metallischen Teile mind. 3 sind?

    Bei uns ergab sich letzte Woche (erstaunlicherweise, wo es den OPS-Code doch schon so lange gibt) die Diskussion was unter Komponente zu verstehen ist. Bisher habe ich es so verstanden:

    Hüftgelenk: 1 Pfannenkomponente + 1 femorale Komponente; Kniegelenk: 1 tibiale Komponente + 1 femorale Komponente; Komponenten können modular sein, daher 5-829.k (sofern knöcherner Defekt)

    Wechsel komplette gelenkbildende Komponente: Wechsel aller Bauteile, inkl. Schaft.

    Bin gespannt, ob ich einem Irrtum unterliege, und wie andere Kliniken es handhaben.

    GK-Nicole

  • Guten Morgen,

    ich würde gerne nochmal meine Frage "nach oben" rücken, da ich mich über einen Austausch freuen würde.

    Muss für die Erfüllung des Hinweises von 5-829.k "Ein Teilwechsel ist der Wechsel einer kompletten gelenkbildenden Komponente" auch der Schaft gewechselt werden, oder reicht es, wenn die gewechselten metallischen Teile mind. 3 sind und der Schaft unangetastet bleibt? Zählt also der Schaft zur gelenkbildenden Komponente?

    Freue mich über jedwede Interpretationen, Ideen, Erfahrungen etc. :)

    GK-Nicole