Liebe Kollegen und Kolleginnen,
in letzter Zeit bemerken wir einen stetigen Anstieg der standard- und basistarifversicherten Patienten. Immer öfter passiert es, dass jene Patienten bei Erstvorstellung, keinen Versicherungsausweis (Nachweis Standard- oder Basistarif) vorlegen und nach der Rechnungslegung um Rechnungskürzung bitten. Aus dem Grund, dass Ihre Versicherung nicht den vollen Betrag (verständlicherweise) erstattet. Wie gehen Sie in dem Fall vor? Kürzen Sie die Rechnung aus Kulanzgründen oder gibt es da irgendwelche Festlegungen?
Vielen Dank für Ihre geschätzte Mitarbeit,
Chrissi