U69.00 bei Verlegung?

  • Hallo,

    wenn ein Patient zu uns (Geriatrie) verlegt wird und im Vor-KH eine Lungenembolie mit Infarktpneumonie hatte, muss ich den Sekundärcode U69.00 bei Pneumonie kodieren? Es ist nicht eindeutig, ob der Pat. im Vor-KH mit Pneumonie aufgenommen wurde oder im KH erworben hat.......

    Danke und Grüße an alle Kodier-Checker :)

  • Guten Morgen Maha,

    wenn Sie es nicht wissen, würde ich es weglassen oder in der vorherigen Klinik anfragen, ob sie Ihnen genauere Auskünfte geben können.

    Schönen Tag noch

    Anne 8)

  • Schönen guten Tag maha66,

    ich würde den Schlüssen bei Ihnen auf jeden Fall kodieren. Dieser Schlüsssel dienst ausdrücklich ausschließlich zur Abgrenzung im Rahmen der externen Qualitätssicherung. Diese bezieht sich auf die Aufnahme von Patienten mit ambulante erworbener Pneumonie im Krankenhaus und ist somit Aufgabe des ersten Krankenhauses. Aus ihrer Sicht handelt es sich jedoch um die Aufnahme aus einem anderen Krankenhaus, daher treffen die Kriterien Qualitätssicherung gar nicht zu. Wenn die Pneumonie Hauptdiagnose in dem vorbehandelnden Krankenhaus war, dann hat diese die Qualitätssicherung durchzuführen. Bei der Aufnahme bei Ihnen besteht ja vermutlich gar keine Pneumonie mehr. mit der U96.00 wird der Fall aus der Sollstatistik herausgehalten.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo maha66,

    wir hatten dasselbe Problem. Nachdem dann unsere QS schiefhing, haben wir auch beschlossen den U69.00 an die Pneumonie zu hängen.

    Viele Grüße

    Botticelli

  • Hallo Botticelli,

    "QS schief" als Grund für den Code? Könnten Sie das erklären?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    "QS schief" als Grund für den Code? Könnten Sie das erklären?

    vermutlich durch Nichterfüllung der Qualitätskriterien wie z.B. Bestimmung der Sauerstoffsättigung gleich bei Aufnahme.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Dr. Balling,

    das berechtigt natürlich nicht dazu, eine "nosokomiale" daraus zu machen. Wir mussten auch (schon vor Jahren) entsprechende Standards einführen, weil die BGA an mehreren Orten auf unterschiedlichen Medien festgehalten wurde und dann von den dokumentierenden Ärzten möglicherweise nicht gefunden wurde in der dicken Akte. Es geht um Qualität, nicht darum, Daten zu fälschen. Wenn Ihre Vermutung stimmt, dann haben wir viele Datenfriedhöfe! Traurig!?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    in den beschriebenen Fällen gehe ich nicht davon aus, dass getrickst, sondern dem Umstand Rechnung getragen werden sollte, dass der Patient ja nicht aus dem ambulanten Raum sondern aus einer anderen Klinik aufgenommen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
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    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld