Beatmungsstunden Intensivtransport

  • Verehrtes Forum,

    Wir verlegen einen beatmeten Patienten (mittels Intensivtransport) in ein anderes Krankenhaus. Die Transportkosten trägt natürlich das verlegende Haus - und nicht die Krankenkasse.

    Drum bin ich der Ansicht, dass auch die Beatmungsstunden während der Fahrt in die DRG des verlegenden Hauses eingerechnet werden dürfen.

    Hat schon jemand so eine Beatmungszeit abgerechnet? Was hat der MDK gesagt? Wie habt ihr die Beatmung nach Entlassung abgebildet?

    vielen Dank für Tipps

    C. Wagenlehner

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Drum bin ich der Ansicht, dass auch die Beatmungsstunden während der Fahrt in die DRG des verlegenden Hauses eingerechnet werden dürfen.


    Verstehe ich Sie richtig, dass Sie die Transportzeit bei Verlegung bei der Berechnung der Beatmungsstunden für den stationären Aufenthalt bei ihnen hinzurechnen wollen? Falls ja, wird Ihnen sicherlich hier niemand von positiver Rückkoppelung von Kostenträgern berichten können. Schauen Sie mal in die DKR 1001 unter "Ende".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    wieso tragen Sie bei einer Verlegung die Transportkosten? Habe ich was überlesen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    falls es sich um eine medizinisch notwendige Verlegung handelt, fallen die Transportkosten in den Bereich des KT. Falls es sich um eine z.B. heimatnahe "Wunschverlegung" handelt, und der KT Ihren Antrag auf Tragung der Kosten abgelehnt hat, müssen Sie die RTW-Kosten tragen.

    Unabhängig von allem, können Sie aber die Beatmung des Transportes nicht zu denen während der stat. Behandlung zurechnen.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Moin.

    Zur medizinisch notwendigen Verlegung ist ja alles gesagt.

    Wenn es eine Verlegung auf Wunsch des Patienten war, sollten Sie in den Behandlungsvertrag schauen. Wenn da sowas drinsteht:

    "Eine, auf Wunsch des gesetzlich krankenversicherten, zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgende, Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus ist gemäß § 60 SGB V von einer Einwilligung der gesetzlichen Krankenkasse abhängig, wenn die Verlegung nicht aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist. Verweigert die gesetzliche Krankenkasse ihre Einwilligung, erfolgt die Verlegung nur auf ausdrücklichen Wunsch und eigene Kosten des gesetzlich Krankenversicherten. Das Krankenhaus informiert den gesetzlich Krankenversicherten hierüber."


    und Sie den Patienten / die Angehörigen VOR dem Transport darüber informiert haben, müssen Patient / Angehörige die Kosten übernehmen.

    Sollte nur alles dokumentiert sein.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA