Verhaltensstörung bei Demenz

  • Guten Morgen!

    Bisher haben wir bei Patienten die wegen einer Verhaltensstörung bei Demenz aufgenommen wurden immer nur die Demenz kodiert, da ja die Verhaltensstörung Ausdruck der Demenz ist. Unser neuer Arzt möchte aber die Verhaltensstörung abbilden. Er meint die F78.1 oder die F07.8 wäre die richtige Diagnose.

    F07.8 Sonstige organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns


    F78.- Andere Intelligenzminderung

    Definition


    Diese Kategorie soll nur verwendet werden, wenn die Beurteilung der Intelligenzminderung mit Hilfe der üblichen Verfahren wegen begleitender sensorischer oder körperlicher Beeinträchtigungen besonders schwierig oder unmöglich ist, wie bei Blinden, Taubstummen, schwer verhaltensgestörten oder körperlich behinderten Personen.


    Wie seht ihr das? ?(

  • Hallo codierfee,

    nach meiner Ansicht ist F78 nicht anwendbar, da eine Demenz immer mit einer Intelligenzminderung vergesellschaftet ist und diese daher kein eigenständiges Symptom darstellt.
    Hier wäre der "Hinweis der Selbstverwaltung" zur DKR PD003a vielleicht hilfreich:
    "Die Selbstverwaltung empfiehlt, eine Überdokumentation von Symptomen zu vermeiden. [...] Sie empfiehlt aber die Kodierung von Symptomen die besondere Maßnahmen erfordern [...]."

    F07 bezieht sich auf organische Persönlichkeitsstörungen. Ob man eine Demenz als organische Störung auffasst ist wohl Ansichtssache (ich kenne die aktuelle Lehrmeinung dazu nicht). Die Angabe von F07.8 zusätzlich zu einer Ziffer aus F00 - F03 kommt mir jedenfalls redundant vor.

    Meiner Meinung nach ist mit einer Ziffer aus F00 bis F03 und ggf. zusätzlich F05.1 eine Demenzerkrankung vollständig abgebildet.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo codierfee,

    ich denke, dass Sie mit Ihrer Einschätzung Recht haben.

    Laut ICD-10 müssen für die Diagnose einer Demenz deren allgemeinen Kriterien (G1 bis G4) (s. u.a. im entsprechenden Taschenführer) erfüllt sein. Das Kriterium G3 umfasst dabei auch eine Veränderung/Vergröberung des Sozialverhaltens.

    Den Hinweis auf Kodierrichtlinie PD003a der DKR-Psych 2012 (Stichwort "Symptome als Nebendiagnose") hat NuxVomica bereits gegeben.

    Ich bin aber auch gespannt, was andere Board-Teilnehmer darüber denken...

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo codierfee, hallo NuxVomica, hallo ck-pku

    auch in unserem Haus ist die Frage der Kodierung von F07.8 in Kombination mit F00-F03 diskutiert worden.

    Wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen: Ein Patient, der bei vordiagnostizierter Demenz bei uns explizit aufgrund der Verhaltensstörung aufgenommen wird, kodieren wir mit HD F07.8 und ND F00-F03. Begründung ist, dass wir in erster Linie die Verhaltensstörung medikamentös behandeln und nur begleitend spezifisch die Demenz mit Antidementiva. Aufwandsbezogen kann damit beides kodiert werden.

    Wird nur eine stationäre erstmalige Demenzdiagnostik durchgeführt und die Verhaltensstörung nicht spezifisch behandelt, dann HD F00-F03.

    Bzgl. der F78 teile ich die Meinung mit NuxVomica.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin