Hallo,
gibt es eine Klarstellung wann der Aufnahmegrund 05 und wann 01 gewählt werden soll? Hintergrund ist sind Patientinnen welche im 1. Aufenthalt mit frustranen Wehen zu uns kommen und ohne Endbindung am nächsten Tag entlassen werden und ein paar Tage später dann zur Entbindung wieder aufgenommen werden. Werden beide Fälle mit 05 oder Fall 1 mit 01 und Fall 2 mit 05 übermittelt? Schön wäre hier die Nennung einer Textstelle, da die eine Krankenkasse die 1. Alternative und die andere die 2. Alternative präferiert.
Ich hatte die Frage bereits bei team301.de gestellt. Allerdings bisher keine Antwort erhalten.
Vielen Dank
Gruß
Sven Lindenau