Hallo liebes Forum,
wenn meine Frage hier nicht passt, bei Bedarf bitte verschieben.
Folgender Fall: eine Patientin ist auf das Knie gefallen, kommt abends 20:45 Uhr stationär zu uns (Diagnose: periprothetische Femurfraktur) und möchte auf Wunsch in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, Patientin wird also am nächsten Tag um 11.14 Uhr verlegt. Die Patientin befand sich aufgrund der Überwachung bei uns. Kann man nun davon ausgehen, dass vorstationär abgerechnet wird, da zwar die Indikation der OP im Raum stand, dies aber nicht erfolgt ist oder muss stationär abgerechnet werden, weil die Pflicht zur stationären Überwachung besteht?