DRG und Klassifikationen 2013

  • Moin,

    in der Anlage 6 hat sich interessantes zum Thema Gerinnungsfaktoren und Hämophilie getan. Bei "Blutern" sind die Faktoren demnach extrabudgetär abrechenbar (ZE2013-97). Bei Nicht-Blutern intrabudgetär ab einem Schwellenwert von 15.000 €, der Schwellenwert wird künftig vom InEK berechnet.
    Immerhin sind die Substanzen damit erstmals auch für nicht hämophile Patienten verhandelbar.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zu dem neuen ZE137 periphere DEB. Hier ist für einen Ballon ein ZE in Höhe von 198,97 Euro, für 2 DEB ein ZE in Höhe von 1159,61 Euro abzurechnen. Hier stimmen doch die Relationen nicht, oder? Der Preis für 2 DEB ist 5,8 mal so hoch wie für einen Ballon. Im Vergleich hierzu das ZE136 DEB koronar: 1 Ballon 929,97 Euro, 2 DEB 1859,94 Euro, exakt der doppelte Betrag.
    Medizinisch ist in der Regel der Einsatz von einem peripheren DEB sinnvoll, die zusätzlichen Kosten liegen jedoch deutlich höher als 198,97 Euro.
    Hat jemand eine Erklärung für diese Preise?


    Mit freundlichen Grüßen, S. Stephan

  • Guten Morgen


    die zusätzlichen Kosten liegen jedoch deutlich höher als 198,97 Euro.
    Hat jemand eine Erklärung für diese Preise?


    Die DEB bei peripheren Gefäßen landen in Misch DRG Gefäßchrirugie und intervention (F59AB). Hier ist eine gewisser Materialkostenanteil bereits berücksichtigt. Laut Herrn Heimig werden höhere Sachkosten dadurch teilweise kompensiert, dass bestimmte Kosten (z.B. OP) nicht anfallen. Erst das Delta der Kosten zwischen 1. und 2. DEB ergibt dann einen eindeutigen Kostentrenner und führt zu einem ZE, dass dem Merhaufwand gerecht werden soll.

    Gruß

    merguet

  • Moin,

    in der Anlage 6 hat sich interessantes zum Thema Gerinnungsfaktoren und Hämophilie getan. Bei "Blutern" sind die Faktoren demnach extrabudgetär abrechenbar (ZE2013-97). Bei Nicht-Blutern intrabudgetär ab einem Schwellenwert von 15.000 €, der Schwellenwert wird künftig vom InEK berechnet.
    Immerhin sind die Substanzen damit erstmals auch für nicht hämophile Patienten verhandelbar.

    Gruß

    merguet

    Wo kommt dieser Schwellenwert denn her? Ich halte diese Entwicklung für kritisch, auch wenn der Streit über die grundsätzliche Abrechenbarkeit von Gerinnungsfaktoren damit beigelegt zu sein scheint. Die Diskussionen mit dem MDK bei Fällen, die den Schwellenwert knapp überschreiten, werden sicher nicht spaßig. Hier geht es schließlich um ganz andere Summen als bei den Schwellenwerten der meisten anderen Medikamente-ZEs. Da wird jedes Nanogramm Novoseven einzeln begründet werden müssen. ;(
    Nun ja, scheinbar haben die Sozialgerichte um Arbeit gebettelt...

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Guten Tag,

    Wo der Schwellenwert herkommt, darüber kann man nur spekulieren.

    Die Absicht ist sicher, dass große Mengen Gerinnungstherapeutika bei nicht-hämophilen Patienten endlich abgebildet sein sollen. Dies ist insbesondere bei Patienten mit Leberleiden / Lebertransplantationen und Patienten mit DIC oder HIT von Bedeutung.
    Die Kosten übersteigen hierbei schnell 15.000 Euro, insbesondere, wenn die Applikation zielgenau und ROTEM-kontrolliert erfolgt. Andererseits werden FFP eingespart.

    Die Höhe des Schwellenwertes erklärt sich sicher dadurch, dass zunächst nur Extremkosten abgebildet werden sollen. Da haben sicher auch die Kostenträger eine wesentliche Rolle gespielt. Es kann m.E. auch nicht sinnvoll sein, dass die einzelnen Faktoren wieder als Einzelleistungen vergütet werden. Ob und inwieweit damit Fehlanreize gesetzt werden, sei dahin gestellt.

    Die Gefahr der Diskussion um die Indikation sehe ich nicht. Die Menge der verabreichten Medikamente ist auch jetzt in der ZE-Diskussion kaum relevant. Um die Dauer der Dialyse und Beatmungen wird auch nicht diskutiert, jedenfalls nur sehr vereinzelt. So weit wird sich kaum einer aus dem Fenster lehnen, dass er sagt: "Auf Basis der vorliegenden Laborvariabnlen und Rotem-Analysen hätten bei dem Patienten mit einem Körpergewicht von x kg auch y iE des Medikamentes ausgereicht". Eine solche Diskussion kann niemand gewinnen, ich halte sie also für unwahrscheinlich.

    Gemäß Fußnote hat das INEK den Auftrag die Schwellenwerte aus den Kalkulationsdaten für 2014 festzulegen. Dies ist sinnvoll, da bei den genannten Patientengruppen bereits jetzt die Kosten der Gerinnungstherapeutika in den Kalkulationsdaten enthalten sein dürften und sich der Schwellenwert für die "Ausreißer" sicher gut kalkulieren lässt.

    Man darf im Übrigen auf die Ausführungsbestimmungen gespannt sein insbesondere hinsichtlich der Frage, ob bei Kombinatin der ICD und OPS-Codes regelhaft das unbepreiste ZE, somit im Falle der Nicht-Verhandlung i.H.v. 600 Euro ausgelöst wird.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    wie in jedem Jahr möchte ich an dieser Stelle wieder die Tabelle der Zusatzentgelte mit Kodes und Handelsnamen zur Verfügung stellen. Ich habe mich um Korrektheit bemüht und auch die heutige Änderung beim ZE2013-98 berücksichtigt. Allerdings ist die Tabelle sicher nicht fehlerfrei, ich bitte um Korrekturhinweise, falls jmd. etwas auffällt.

    Beste Grüße

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Neue FAQs beim DIMDI
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…m_319159480.htm
    Belegung von 'Nicht belegten Schlüsselnummern' unter U99.-! der ICD-10-GM 2013 zur weiteren Differenzierung von Blutgerinnungsstörungen in 'dauerhaft erworben' und 'temporär' (FAQ Nr. 1013)

    http://www.dimdi.de/static/de/klas…m_319159480.htm
    Welche Bedeutung hat ein Inklusivum ( Inkl.: ) für eine Klasse? (FAQ Nr. 0010)

    http://www.dimdi.de/static/de/klas…m_319159480.htm
    Müssen für Patienten, die innerhalb eines Krankenhauses sowohl auf einer Intensivstation behandelt werden, die die Kriterien des neuen OPS-Kodes 8-98f erfüllt, als auch auf einer Intensivstation behandelt werden, die nur die Kriterien des bisherigen OPS-Kodes 8-980 erfüllt, beide Kodes angegeben werden? (FAQ Nr. 8031)