Schönen guten Tag allerseits,
zur Information und Diskussion: ich habe folgende Stellungnahme zur Vorabversion des OPS 2013 in der Psychiatrie an das DIMDI gesendet.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die frühzeitige Veröffentlichung der Vorabversion des OPS. Insbesondere im Bereich der Psychiatrie ist dies im Hinblick auf die optionale Einführung des neuen Entgeltsystems besonders wichtig. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen aus meiner Sicht einige Anregungen bezüglich der psychiatrischen OPS (9-60 bis 9-64) zu geben. Diese Anregungen resultieren auf meiner Erfahrung der Anwendung sowie der Ausbildung von Kodierkräften in diesem Bereich und den dabei auftretenden Fragen und Unklarheiten der Anwender.
1. Vorabversion
Die Erfahrungen der letzten Jahre und einige der unten aufgeführten Punkte lassen mich vermuten, dass die hier vorgestellten Änderungen noch nicht vollständig sind und einige möglicherweise relevante Änderungen erst in die endgültige Version Eingang finden. Aufgrund der (optionalen) Einführung des neuen Entgeltsystems im nächsten Jahr, ist für die psychiatrischen Kliniken und Abteilungen jedoch eine hohe Planungssicherheit erforderlich. Zudem hat sich in den letzten Jahren wiederholt gezeigt, dass einige erst in die endgültige Version eingeflossenen Änderungen zu neuen Unklarheiten und Unsicherheiten geführt haben, die eine Klarstellung des DIMDI erforderten. Daher bitte ich darum, zumindest für den Bereich der Psychiatrie nach Einarbeitung eventueller weiterer Änderungen vor der Veröffentlichung der endgültigen Version eine zweite Vorabversion bzw. die entsprechenden Änderungen öffentlich zur Verfügung zu stellen.
2. Übersichtlichkeit
Die OPS 9-60 bis 9-63 enthalten viele gleichlautende Voraussetzungen und Mindestmerkmale. Die Wiederholung dieser Merkmale in jedem einzelnen OPS bläht aus meiner Sicht die OPS auf, ist unübersichtlich und erschwert das Auffinden der Unterschiede bei den Merkmalen. Es wäre meines Erachtens mit wenig Aufwand eine deutlich verbesserte Übersicht zu erreichen, wenn diese gemeinsamen Voraussetzungen und Merkmale einmal im Bereich des entsprechenden Abschnittes genannt würden und innerhalb des einzelnen Kodes nur noch die Abweichungen oder Ergänzungen aufgezählt würden.
3. Hinweise zu voll- und teilstationärer Behandlung
Nach meinem Verständnis gilt der OPS grundsätzlich für die voll- und teilstationäre Behandlung (gemäß §301 SGB V in Verbindung mit §39 SGB V). Deshalb kann die Verwendung eigentlich nur eingeschränkt werden. Der Hinweis, dass Kodes für voll- und teilstationäre Behandlung gelten ist daher meines Erachtens systemfremd und überflüssig und der fehlende Hinweis bei den Intensivbehandlungen 9-61 und 9-67 streng formal kein Ausschluss für die teilstationäre Behandlung. Sollte daher der fehlende Hinweis bei den Intensivbehandlungen zum Ziel haben, die Verwendung dieser Kodes in der teilstationären Behandlung auszuschließen, sollte dies meines Erachtens explizit als Ausschluss bei diesen Kodes benannt werden.
4. Fehlende Abbildungsmöglichkeit „anteiliger“ Therapieeinheiten beim OPS 9-62
Der OPS 9-62 enthält den Hinweis: „Bei Erfassungszeiträumen von weniger als 1 Woche (z. B. wegen Entlassung) können die 3 Therapieeinheiten auch anteilig erbracht werden, sofern die Behandlung in diesem Zeitraum dem dominierenden Behandlungskonzept des stationären Aufenthaltes im Sinne der Komplexkodes entspricht“. Es können jedoch nur mindestens 3 ärztliche/psychologische Therapieeinheiten mit diesem Kode kodiert werden. Daher gibt es keine Möglichkeit, den Hinweis in einer korrekten Kodierung dieses Kodes umzusetzen. Dieses Problem ist dem DIMDI durch Helpdeskanfragen bereits seit der Einführung dieses Hinweises bekannt. Um Unsicherheiten und Auseinandersetzungen bei der Echtabrechnung zu vermeiden, sollte meines Erachtens entweder ein endstelliger Kode für weniger als 3 Therapieeinheiten eingeführt oder ein Hinweis aufgenommen werden, dass in diesem Fall dennoch der endständige Kode für mindestens 3 Therapieeinheiten zu verwenden ist.
5. Berufsgruppen für erhöhten Behandlungsaufwand (OPS 9-640)
In den OPS 9-640 wurde jetzt die „Ausbildungsklausel“ aufgenommen. Darin heißt es: „Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben…“. Die jeweiligen Berufsgruppen werden jedoch innerhalb dieses Kodes gar nicht spezifiziert. Eine Analogie zu den Berufsgruppen aus den anderen Kodes liegt zwar nahe, sie sollten meines Erachtens jedoch auch in diesem Kode explizit aufgezählt werden (es sei denn, das Problem löst sich über die Umsetzung von Vorschlag 2)
6. Änderungen zur Konkretisierung der Intensivmerkmale
zur Vermeidung unterschiedlicher Interpretationen und Auseinandersetzungen bei der Abrechnung ist eine Konkretisierung der Begriffe für die Intensivmerkmale sicherlich zu begrüßen. Ich persönlich bezweifle jedoch, ob beschreibende Begrifflichkeiten durch eine ausführlichere, jedoch immer noch rein beschreibende Erläuterung konkretisiert werden. Durch die Beschreibung ist beispielsweise immer noch nicht definiert, welche konkreten Maßnahmen „besondere Sicherungsmaßnahmen“ sind, wann ein Patient als „gewaltbereit“ gilt oder ob die „dauerhafte“ Überwachung der Vitalparameter die Überwachung am Monitor bedeutet oder eine regelmäßige ( in welchen Abständen? ) Kontrolle ausreicht. Da sich beim deskriptiven Fachgebiet Psychiatrie die meisten Diagnosen, Symptome und Besonderheiten eben nur beschreibend und oft nicht exakt über klare Messwerte definieren lassen, wird dieses Problem auch nicht lösbar sein. Ich bin auch der Überzeugung, dass solche Beschreibungen im OPS an der falschen Stelle sind. Vielmehr könnten meines Erachtens die entsprechenden Konkretisierungen angereichert mit Beispielen in den noch fehlenden speziellen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie besser und anschaulicher die praktische Anwendung der Kodes unterstützen.
Ich bitte diese Punkte, die sich abgesehen von den Neuerungen bei den Intensivmerkmalen auf formale und redaktionelle Aspekte beschränken, als eine konstruktive Kritik aufzufassen und zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Schaffert
Ich wünsche noch einen schönen Tag,