Liebes Forum,
bei folgendem aktuellen Fall würde mich eure Meinung interessieren: Patient X wird am 31.7. in unserem Haus aufgenommen und am 1.8. nach erfolgter OP in ein anderes Krankenhaus verlegt, in ein Schlaflabor mit Überwachung. Das Problem, wegen dem die Verlegung erfolgte, war vorher schon bekannt (kein Notfall). Am 02.08. kommt der Patient X zu uns zurück (binnen 24 Stunden). Am 03.08. erfolgt die reguläre Entlassung.
Bei korrekter Doku im Grouper wird kein Verlegungsabschlag angezeigt - vermutlich da Verlegung /Rückverl. unter 24 Std. erfolgte.
Dennoch verlangt die Krankenkasse einen Abschlag, da nach Fallpauschalengesetz der Aufenthalt unter der MVD lag (MVD = 3,6 Tage) die 24-Std. Regelung wird in der Fallpauschalenverordnung mit keinem Wort erwähnt.
Was nun? Wer hat recht? Unser KIS-System oder die Krankenkasse? Für eine profunde Antwort wäre ich äußerst dankbar - zumal wir diese Konstellation desöfteren haben.
Herzliche Grüße
Picasso