Mahnverfahren über §301?

  • Hallo kg091076,

    willkommen.

    Nein, wenn Sie "Mahnungen" für nicht fristgerecht gezahlte ambulante Operationen meinen. Diese Mahnungen müssen Sie in Papierform an die Kostenübernehmer richten.

    MfG

    ruesay

  • Hallo kg091076,

    theoretisch sehen die Durchführungshinweise §301 ein Mahnverfahren vor:

    "Zahlungserinnerung, Mahnung
    Die Übermittlung einer Zahlungserinnerung oder Mahnung ist als Option vorgesehen. Sie soll
    ein eigenständiges Mahnwesen nicht ersetzen. Ist eine Zahlungserinnerung oder Mahnung
    bereits anderweitig übermittelt worden, so muss nicht zusätzlich ein Rechnungssatz übermit-
    telt werden."

    Die Rechnungsart wäre dann 07 bzw. 08 für die 1. bzw. 2.Mahnung

    Wir mahnen allerdings schriftlich.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Es ist schon absurd, dass wir eine rechtlich verbindliche Rechnungsstellung per 301 haben, zugleich aber für das Mahnwesen wieder Medienbruch und Waldabholzung verwenden.

    Wichtiger aber als das Mahnwesen wäre eine verbindliche Anzeige der MDK-Rechnungsprüfung per 301. Nur so hätten wir eine Chance, die absurden Medienbrücheund nicht minder absurden Prozesse in diesem Bereich in den Griff zu bekommen.

    Aber das ist wohl leider Zukunftsmusik...