Polyp oder unklare NB?

  • Hallo Forum,

    zur Freude der Optionshäuser werden die Kassen so langsam aktiv und reklamieren die Januar-Rechnungen.:angry:
    Folgendes Problem tritt dabei auf:

    Der Tagesfall einer Magen-Polypektomie wird bei Vergabe der HD D37.1 "Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens Magen" in die DRG G40B (Tagesfall) mit einem CW von 1,060 gegroupt.
    Bei Angabe K31.7 "Polyp Magen oder Duodenum" ist es dagegen die DRG G41B (Tagesfall) CW=0,268,
    (oder, wie die Kasse konsequent schreibt: "das DRG";)).

    Ist die erste Kodierung korrekt, schließlich sagen uns die DKR 2003 ja auf Seite 17 unter D008b sogar fettgedruckt, dass der Wissensstand am Ende eines stationären Aufenthalts zählt?!?:kr:

  • Hallo Berndt,

    interessantes Thema, über das noch viel zu dikutieren ist.
    Prinzipiell führen alle "Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens" ICD D37._ bis D48._ in eine Malignom-DRG (Deshalb auch G40B Komplexe therapeutische Gastroskopie bei schweren Krankheiten der Verdauungsorgane ohne...). Im Hinweis der ICD 10 steht auch, dass solchen Neubildungen in der Klassifikation der Morphologie der Neubildungen der Malignitätsgrad 1 zugewiesen wurde. Gemeint, aber nicht ausdrücklich so beschrieben, ist wohl ein Verhalten, dass n a c h Vorliegen der Histologie "unbekannt oder unsicher" ist. Nach allgemeinem Sprachverstand kann man aber die Neubildung auch so bezeichnen, wenn bis zum Ende des stationären Aufenthaltes eine Histologie noch nicht vorliegt. Somit wäre das noch eine Interpretationsfrage. Eine eindeutige Lösung sollte angestrebt werden.
    Umgedreht allerdings kann der nachträgliche Eingang eines Malignom-Befundes mit anschliessender "retrospektiver" Kodierung des Malignoms als HD oft das RG deutlich erhöhen. Die Benutzung beider Varianten würde bei den Kassen irgendwann Fragen aufwerfen :shock1:

    Viele Grüsse
    Papi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich sehe hier zwar keinen Grund, warum man bei einer nicht gesicherten Neubildung einen Polyp verschlüsseln soll, kann aber verstehen, dass hier die Kassen "nachfragen".
    Die DKR geben jedenfalls keinen Anhalt, explizit das eine zu tun und das andere zu lassen.

    Ich denke, dass hier Handlungsbedarf besteht, da die Kodierung nicht "falsch" ist, jedoch ein Fehlanreiz besteht. Rein theoretisch würde es bedeuten, dass ohne histologischen Nachweis alles als unsicher kodiert wird (werden kann) und entsprechend die höherbewerteten DRGs getroffen werden. Zukünftig würden dann aber die RGs dieser DRGs nach unten "korrigiert", da vermehrt Fälle mit niedrigeren Kosten in die Kalkulation eingehen würden (in der G40B waren bei der Erstkalkulation nur 2,4 % der Fälle mit einer HD "Neub. unsich. Verh.").

    Handlungsbedarf bedeutet entweder Anpassung bei der DRG-Zuordnung oder der Kodierrichtlinien.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Ich denke, die allgemeine Auffassung ist, daß der Wissensstand bei Entlassung zugrunde gelegt werden muß. Ein nachträglich eingehender Histo-Befund ändert ja nicht mehr den Aufwand, den man mit dem Patienten hatte. In Beispiel senkt das definitive Histoergebnis den CW, es könnte ja auch andersherum sein, z. B. beim der Frage NZN/Melanom. Hier nimmt man dann den Patienten bei malignem Histoergebnis wieder auf und hat dann den Aufwand über die maligne HD abgebildet. Man kann ja auch nicht 6 Wochen warten, bis das Ergebnis der TB-Kulturen feststeht.

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie / Qualitätsmanagement
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    man wir wohl realiter einen Pat. mit einem makroskopisch dringend malignomverdächtigen Befund - wenn überhaupt - nicht einfach so nach Hause lassen, sondern ihn z.B. nachstationär zur Befundbesprechung nach 3-4 Tagen wieder einbestellen. Wie ist der Casus dann gelagert? Kann ich dann die Histologie und damit die gesicherte Diagnose in der Codierung verwerten?

    MfG MR:look:

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Rost,

    was bei Entlassung an Info vorliegt ist zu verwerten:


    D002b Hauptdiagnose
    Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”
    Der Begriff „nach Analyse” bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war. Die dabei evaluierten Befunde können Informationen enthalten, die aus der medizinischen und pflegerischen Anamnese, einer psychiatrischen Untersuchung, Konsultationen von Spezialisten, einer körperlicher Untersuchung,
    diagnostischen Tests oder Prozeduren, chirurgischen Eingriffen und pathologischen oder radiologischen Untersuchungen gewonnen wurden.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Hallo Kollegen,

    wie schon in meinem ersten Beitrag erwähnt, wird es zum Thema viel zu diskutieren geben:look:

    Auch der Hinweis auf die alte Diskussion 2002 hilft nicht weiter.
    Herr Selter hat wohl laut Papier recht,alles was zur Entlassung vorliegt, ist verwertbar. Trotzdem bleibt ein Dilemma. Die Intention des ICD-Kodes "Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens" ist sicher nicht, dass ich bis zur Entlassung noch nichts wusste...I) Somit kann ich auch die Entfernung eines großen Lipoms als "unsicher oder unbekannt" kodieren, wenn ich z.B. gar keine Histologie bestimme (schon einmal bei einer Vor-Op geschehen).
    Klar ist, dass dann immer Malignom-DRG herauskommen, was ja sicher nicht richtig sein kann.
    Richtig ist in der alten Diskussion 2002 der Hinweis von Herrn Selter auf die optionalen Morphologiekodes. Trotzdem gibt doch zu denken, dass dort der Hinweis auf Malignität implementiert ist.
    Praktisch verfahren wir derzeit mit der Kodierung n a c h Eingang der Histo, auch wenn das so nicht ausdrücklich in der DKR steht.

    Viele Grüsse
    Papi