Hallo Herr Neubecker,
ich glaube, da könnten wir ganz wunderbar diskutieren.
Nur Ihr Beispiel Nr. 1 mag mich halbwegs überzeugen, was meinen Einwand bezüglich der Suizidalität anbelangt.
Die Beispiele 2-5 beschreiben Selbstverletzungen, die bei uns in Bezug auf den Aufwand grundsätzlich anders gehändelt werden als die Suizidalität, die bei uns in Stufen von 1-4 eingeschätzt wird und aus der sich dann der tatsächliche Aufwand ergibt.
Was Sie unter "zu1" beschreiben, ist ja richtig, nur kann ich doch nicht jeden Tag bei jedem Patienten sämtliche Fallbeispiele durchgehen (denn man kann ja "mixen"), um festzulegen, was ich am vergangenen Tag gemacht habe, um dann zu entscheiden, ob es ein deutlich oder stark erhöhter Aufwand war. Und, wenn Zweifel bestehen, mich nochmals der merkmalsbezogenen Liste widme. Der Zeitaufwand wäre deutlich zu hoch.
Deshalb vielleicht doch noch mal die Frage: wie machen Sie denn die Einschätzung konkret? Wer ist daran beteiligt und wie ist sie in den Stationsablauf eingebunden? Und noch etwas fällt mir ein: wie ist der Sozialdienst in die Einschätzung mit eingebunden?
Mit freundlichem Gruß
Jorge