OPS für KineSpring

  • Hallo,

    hat jemand Erfahrung mit dem Einsatz von KineSpring im Haus? Welcher OPS ist geeignet?

    Der Hersteller bezeichnet sein Produkt als "extrakapsuläre Knie-Endoprothese" und spricht von einer "Implantation" . Gleichzeitig ist die Rede davon, daß "im Gegensatz zu einem totalen oder einem partiellen Knieersatz weder Knochen, noch Bänder oder Knorpel entfernt werden müssen". Das Ding sieht auf der Zeichnung aus wie zwei Metallplatten (eine tibial, eine femoral), die mit einer Feder verbunden sind. Dieser Stoßdämpfer soll bei Gelenküberlastung eine korrigierende Wirkung auf die Biomechanik haben.

    MfG

    Pott

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das ist keine Endoprothese, auch keine "Sonstige". Daher keine Kodes aus diesem Bereich. Ohne mir eine abschließende Meinung gebildet zu haben und mehr aus der Hüfte geschossen: 5-809.xh.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    Medizinische Dienste bewerten den KineSpring mittlerweile sehr unterschiedlich. Im Konfliktfall hat sich insbesondere der Kode 5-869.x „Andere Operationen an Bewegungsorganen, Sonstige“ klassifikatorisch bewährt. Ein eigener Kode für den KineSpring existiert derzeit nicht.

    B. Riedel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau/Herr Riedl,

    darf ich erfahren, was Sie mit "klassifikatorisch bewährt" meinen?

    Zu: "Medizinische Dienste bewerten den KineSpring mittlerweile sehr unterschiedlich.":
    Können Sie bitte die unterschiedlichen Positionen mit Begründung hier vortragen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe mal die Meinung des DIMDI angefragt. Dort wird auch der Kode 5-809.xh als der zu präferierende angesehen. Die Vorstellung, dass unter 5-809 nur Operationen mit Eröffnung eines Gelenkes subsummiert sind, ist nicht korrekt. Die Operation ist offen chirurgisch mit "Zielorgan" Kniegelenk. Das ist dann unter 5-809 zu kodieren.

    Die Problematik der DRG-Zuordnung/Entgelthöhe ist dann natürlich bei den hohen Implantatkosten gegeben. Das ist über das Vorschlagsverfahren OPS 2014 anzugehen (Problem: Kalkulation erst für 2016 dann möglich), ggf. flankiert mit einen NUB-Antrag (Ergebnis Status 1 vs. 2 natürlich offen). Bei der möglichen OPS-Differenzierung in 2014 ist dann noch die Frage des Mappings zu klären, was im Antrag schon thematisiert werden sollte.

  • Hallo ins Forum,

    aus aktuellem Anlass reaktiviere ich diesen Thread.

    Die Kniefeder Kine Spring ist seit 2014 mit der OPS 5-809.3h kodierbar und führt mit der Hauptdiagnose Arthrose Kniegelenk in die I18B.
    Ist diese Leistung damit auch als Leistung der GKV abzurechnen? Müssen die Kassen das bezahlen?
    Ich finde keine Informationen auf der Seite des G-BA. Es gibt eine mündliche Äußerung seitens des MDK, dass diese Leistung durch den G-BA als "medizinisch nicht sinnvoll" erachtet wird.
    Wer hat hierzu weitere Informationen?
    Muss eigentlich immer bei neuen Behandlungsverfahren eine Empfehlung des G-BA vorliegen um neue Verfahren als Leistung mit der GKV abrechnen zu können????
    Überspitzt gefragt: Kann ein KH auf den Gesamtkosten (die ja aufgrund der Implantatkosten allein den DRG Erlös fast 2 fach übersteigen) eines stationären Falles sitzen bleiben, wenn die Kasse die "Notwendigkeit" und medizinische Indikation der OP prüfen lässt und der MDK mit der Position des G-BA argumentiert?

    Viele Grüße

    Kodeverdreher

  • Hallo Kodeverdreher,

    nein, es muß nicht immer eine Empfehlung durch den G-BA vorliegen, zumindest bisher konnten Sie stationär alles das erbringen (und abrechnen), was keine Negativbewertung hat. Dies wird nun durch das BSG relativiert (B 3 KR 2/12 R), einen schönen Kommentar dazu finden Sie auf der Seite von RA Mohr. Mit dieser Argumentation versuchen einige Kassen derzeit, sich um die Vergütung der renalen Ablation zu drücken, da die Studienlage suboptimal ist, um es mal so auszudrücken.

    Das BSG führt aus:
    "Den Qualitätskriterien des § 2 Abs 1 S 3 SGB V schließlich entspricht eine Behandlung, wenn die "große Mehrheit der einschlägigen Fachleute (Ärzte, Wissenschaftler)" die Behandlungsmethode befürwortet und von einzelnen, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, über die Zweckmäßigkeit der Therapie Konsens besteht.
    Dieses setzt im Regelfall voraus, dass über Qualität und Wirksamkeit der Methode zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen gemacht werden können. Der Erfolg muss sich
    aus wissenschaftlich einwandfrei durchgeführten Studien über die Zahl der behandelten Fälle und die Wirksamkeit der Methode ablesen lassen."

    Ich kenne die Studienlage zu Kine Spring nicht, schauen Sie doch mal nach, wie die Studienlage ist.

    Viel Erfolg,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke