Hallo zusammen,
wieder mal steht der Abgabetermin für NUB-Anträge vor der Tür, und wie jedes Jahr will man ja nichts auslassen.
Bisher habe ich immer gedacht, Anträge aus den vorhergehenden Jahren, die schon einmal mit Status 2 bewertet waren, kann man sich sparen. Status 2 steht ja für "Methoden/Leistungen, welche die Kriterien der NUB-Vereinbarung nicht erfüllen". Von diesen dachte ich immer, sie werden abgelehnt, weil nicht neu und schon im DRG- oder ZE-Katalog enthalten.
Aber um da auf Nummer sicher zu gehen: hatte doch schonmal jemand den Fall, daß ein NUB zuerst Status 2, und im Folgejahr Status 1 war?
Bzw.: gibt es irgendwo eine mehrjährige Zusammenfassung der "Informationen nach §6 Abs. 2 KHEntgG" ("NUB-Liste"), wo man den Status im Verlauf hat? Da würde man dann solche Konstellationen sehen.
Wenn ja, dann würde ich noch ein paar weitere Anträge recyceln ...
Danke schonmal!
J. C.