Hallo Forum,
ich habe eine Frage zur Abrechnung der nachstationären Pauschalen, zu der ich hier noch keine Lösung gefunden habe.
Nachstationäre Behandlung umfasst max. 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach der stationären Behandlung. Abrechenbar ist die entsprechende Pauschale, sofern die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- u. nachst.
Behandlungstagen die OGVD der Fallpauschale übersteigt.
Wenn ein Patient aber an mehr als 7 Tagen nach der stationären Behandlung noch nachstationär im Krankenhaus behandelt wird, wie können die zusätzlichen Tage vom Krankenhaus abgerechnet werden?
Bsp.: OGVD 10, 7 stationäre Belegtage, 10 Tage nachstationäre Behandlung
Tag 1 + 2 der nachstationären Behandlung sind über die DRG abgegolten, aufgrund der 7-Tages Frist, wäre die nachstationäre Pauschale für 5 Tage abrechenbar. Was ist aber mit den restlichen 3 Tagen?
Sind die Tage gar nicht abrechenbar, weil mehr als 7 Tage nicht zulässig sind oder zumindest keine nachstationäre Behandlung (laut Definition § 115a SGB V) darstellen?
Kann die Behandlung vielleicht als ambulante OP abgerechnet werden?
Oder als vorstationäre Behandlung ohne stationären Folgefall? (Wenn nach max. 7 Tagen nachstationärer Behandlung bzw. 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Behandlung der Fall abgeschlossen wäre, da weitere Behandlung dazu nicht möglich wäre. - "Nach dem Spiel ist vor dem Spiel?! *g*)
Gruß Lara