Guten Morgen zusammen,
wir haben in unserer Klinik folgende Fragestellung zur Abrechnung ambulanter Notfälle mit stationären Behandlungen.
Sind ambulante Notfallbehandlungen (über die KV) separat abrechenbar, wenn sich nachfolgend am gleichen Tag, aber mit deutlichem Zeitabstand eine stationäre Behandlung anschließt?
Bsp:
a) Patient stellt sich nachts vor, wird ambulant behandelt und nicht stationär aufgenommen.b) Im Laufe des Nachmittages stellt sich der Patient erneut in der Notfallambulanz vor (ob aufgrund derselben Beschwerden oder anderer ist egal) und wird daraufhin stationär aufgenommen.
Nun gibt es in unserer Klinik 2 Standpunkte zur möglichen Abrechnung:
- a) wird als ambulanter Notfall über die KV abgerechnet und b) als stationäre Behandlung (wobei hier die erneute Untersuchung in der Ambulanz natürlich nicht abgerechnet wird)
- a) und b) werden gemeinsam betrachtet und es erfolgt nur die Abrechnung in stationärer Form.
Es geht nicht darum, dass der Patient nur kurz z.B. seine Tasche packen geht, sondern um die Konstellation, dass entweder zum Zeitpunkt des ersten Arzt-Patienten-Kontaktes keine Indikation für eine vollstationäre Behandlung gesehen wurde (sondern erst bei der zweiten Untersuchung), oder die Indikation direkt vorlag, der Patient die Aufnahme aber abgelehnt hat…
Könnte jemand Licht ins Dunkel bringen?!
Mit freundlichen Grüßen
GK-Nicole