Hallo zusammen,
eine Frage: Nehme ich zur Berechnung des CM die Relativ- oder die Effektivgewichte( also Relativgewicht unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen) meiner DRG`s?
Mit freundlichen Grüssen
Sabine Meyer
Hallo zusammen,
eine Frage: Nehme ich zur Berechnung des CM die Relativ- oder die Effektivgewichte( also Relativgewicht unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen) meiner DRG`s?
Mit freundlichen Grüssen
Sabine Meyer
Hallo Frau Meyer,
ich nehme die Effektivgewichte.
--
Mit freundlichem Gruß
Hermann Scheffer
Berlin
Hallo Saabi,
nach dem Ausfüllen der E1Plus wird mit den Kassen ein Casemix verhandelt und vertraglich dokumentiert. Dieser beinhaltet das Effektivgewicht abzüglich der Langlieger. Dies soll verhindern, dass über die Langlieger der CM brw. CMI angehoben wird.
Gruß
Basti
Schönen guten Tag allerseits!
Ich würde die Frage etwas differenzierter beantworten:
Es kommt darauf an, wofür der CM(I) verwendet wird.
Für die Berechnung des Basisfallwertes brauche ich die Summe der effektiven Kostengwichte. Die Herausrechnung der Langlieger (>= OGVD) ist eigentlich nicht notwendig. Im Formular B1 ist die Herausrechnung nur deshalb vorgesehen, weil zum Zeitpunkt der Verabschiedung des KHEntG noch nicht klar war, dass die Vergütung der Überlieger ebenfalls über ein Relativgewicht erfolgt (Das wurde erst in der FPVO geregelt).
Daher gilt
DRGGesamtbetrag - LangliegerErlös
--------------------------------- =
eff.CM - OGVD.CM
DRGGesamtbetrag
--------------- = BfW
eff.CM
Für den Vergleich mehrerer Kliniken oder anderen statistischen Zwecken kann es jedoch unter Umständen sinnvoll sein, die verweildauerabhängigen CM-Effekte auszuklammern bzw. gesondert zu berücksichtigen. Dafür ist ggf. der reine DRG-CM(I) sinnvoll.
Schönen Tag noch
--
Reinhard Schaffert
Medizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Kliniken des Wetteraukreises