Verbringung-Verlegung

  • Hallo,

    uns stellt sich in letzter Zeit gehäuft die Problematik Verbringung-Verlegung.

    Sind Notfälle auch unter Verbringung zu subsummieren? ( unter 24 Stunden).

    Aktueller Fall: 4.33 Uhr im aufnehmenden KH, 14 Uhr Entlassung aus KH. Nach der 24 Stunden-Regelung eigentlich klar Verbringung

    Verbringung vom Wortsinn her doch eigentlich Auftragsleistung, die angefordert wird........

    Danke und Gruß

    Andrea

  • Hallo,

    mir wird die Frage nicht recht klar. Geht es um Patienten, die aus Ihrem KH in ein anderes verlegt / verbracht werden und wieder zurückkommen?

    Grundsätzlich gibt es bei der Frage Verlegung/Verbringung keine 24-h-Regel. Das wird bloß immer behauptet.
    Das geht z.B. aktuell aus einem rechtskräftigen Urteil des LSG Saarland hervor (vom 22.08.2012, Az.: L 2 KR 118/09 ).


    Beste Grüße - NV

  • Hallo Andrea,
    ob eine Verbringung oder Verlegung vorliegt, kann nicht allein an der Aufenthaltsdauer im zweiten KH festgemacht werden.
    Und schon gar nicht ist das Merkmal "Notfallpatient" ausschlaggebend.
    Siehe auch BSG Urteil vom 28.02.2007, B 3 KR 17/06 R: http://lexetius.com/2007,807

    Gruß
    Fayence

  • Hallo,

    zuerst danke für die Antworten.

    Da wir eine Frührehaklinik sind, haben wir häufig Notfäääe, die kurzzeitig verlegt werden. und dann wieder zurückkommen.

    die 24 Stundenregelung wird sehr wohl allgemein anerkannt, nur ist sie nicht der einzige Maßstab. Eine Verbringung liegt nicht vor, wenn der Patient notfallmäßig in das andereKH aufgenommen wird und dort so in die Organisationsstruktur eingebunden ist,bpws. dort über Nacht auch ein Bett belegt und überwacht wird. Dieser Fall wäre für uns eindeutig eine Verlegung und keine Verbringung, auch wenn es nur 23 Stunden wären.

    Nur wie sieht es aus, wenn der Patient nur für 10 Stunden, von 4.30 Uhr bis 14 Uhr dort überwacht wird. Für mich wäre das eher Vwerbringung.


    Gruß

  • andrea123,
    die Zeit spielt keine Rolle. Unter 24h ist für die KK nur ein Zeichen hier mal nachzuschauen.

    Ausschlaggebend sind die Gründe und die Gesamtverantwortung für die Krankenhausbehandlung.
    Sieh hierzu auch das Urteil des LSG Saarland vom 22.8.12

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Danke Michu, :)

    die KK lieben die 24 Stundenregelung. Ich sehe sie auch anders.

    Für mich sind auch die Gründe ausschlaggebend und auch sh Urteil.

    Danke und Gruß

  • Hallo,

    jetzt mal unabhängig von der medízinischen Frage, ob es sich um eine Verbringung (zu einer Auftragsleistung, bei der der Pat. im Verantwortungsbereich der verlegenden Klinik bleibt) oder um eine Verlegung handelt, sind die Zeiten doch in den Landesverträgen geregelt, sodass es teils "am selben Tag" und teils "in 24 Stunden" ist.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,
    einen Landesvertrag gibt es nicht überall!
    Und was eine Verbringung und was eine Verlegung ist, wird damit auch nicht immer geklärt.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    eben, in Niedersachsen ist diesbezüglich nichts im Landesvertrag. Also Einzelfallentscheidung..........aber danke für die Antworten. Sobald ein Patient über Nacht im KH verbleibt und dort überwacht etc. wird, ist er nach dem LG Urteil für mich so in den stationären Ablauf intergiert, eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung wurde durchgeführt, finde ich, ist vom Wortlaut schon Verbringung ausgeschlossen.

    Danke und Gruß

    Andrea