Ist eine bei der Routinediagnostik festgestellte Nebendiagnose zu kodieren, wenn die Erkrankung nicht weiter behandelt wurde? Ist die reine Diagnostik ein Aufwand, der eine kodierte Nebendiagnose (z.B. I45.1 Sonstiger und n.n.bez. Rechtsschenkelblock) rechtfertigt?
Viele Grüße
Uwe