Guten Morgen,
wer hat Erfahrung mit DRG und Belegärzten?
Konkret geht es um Anästhesisten, die belegärztlich Leistungen durchführen, wie z. B. Anästhesie bei einer Narkosemobilisation, muss/darf ich die Narkose dann verschlüsseln, oder nicht?
Vielen Dank für Hilfe und Gruß aus dem sonnigen Bayern,
Ulrike Laupichler (zeitumstellungsgeplagt :sleep: )