• Guten Morgen,

    wer hat Erfahrung mit DRG und Belegärzten?
    Konkret geht es um Anästhesisten, die belegärztlich Leistungen durchführen, wie z. B. Anästhesie bei einer Narkosemobilisation, muss/darf ich die Narkose dann verschlüsseln, oder nicht?

    Vielen Dank für Hilfe und Gruß aus dem sonnigen Bayern,

    Ulrike Laupichler (zeitumstellungsgeplagt :sleep: )

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    die Kodierrichtlinien unterscheiden nicht zwischen Beleger und Hauptabteilung, der DRG-Katalog schon (unterschiedliche RGs). Unabhängig von der Frage der belegärztlichen Leistung, wurde das Thema schon mal besprochen. Sehen Sie bitte hier.

    Einen schönen Tag und ebenfalls Bayern
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank für die prompte Antwort
    3-in 1 Block legen wir selbst, Lama o.ä. wird vom (Beleg)Anästhesisten durchgeführt.:boom:
    Gruß,
    Laupi

  • Guten Morgen,

    habe heute in etwas wacherem Zustand nochmals nachgelesen und verstehe die folgende Bemerkung aus den alten Kommentaren nicht:

    Egal wie man es macht, ein entscheidender Unterschied resultiert nicht (indifferent bei DRG-Zuordnung).

    Ich dachte es ginge u. a. darum Aufwand nachzuweisen und bei uns macht es halt einen deutlichen Unterschied ob ein Beleger von außen eine Narkose macht, oder ob wir eine periphere Anästhesie durchführen.

    Tut mir leid, dass auch ich hier ein (schon lange) totes Pferd reanimiere, ich verzweifle nach wie vor an der DRG Logik und werde von den Kollegen entsprechend gelöchert.I)

    Gruß, Laupichler