Hallo zusammen,
diesen Sachverhalt habe ich trotz intensiver Suche nicht im Forum gefunden und bitte deshalb um Ihre Hilfe:
In den letzten Tagen erreichten uns viele Schreiben einer Krankenkasse, die vorstationäre Behandlungen der Jahre 2010 nachträglich überprüft hat und nun zum dem Ergebnis gelangt ist, dass diese neben einer DRG nicht abzurechnen seien.
Darf die Krankenkasse jetzt noch vorstationäre Behandlungen aus 2010 prüfen und ggf. eine Rückzahlung des Zahlbetrages verlangen?
Liebe Grüße
Flööt