Implantierbarer Ereignisrekorder

  • Hallo,
    was neues von den Krankenkassen.
    Bei Synkope und nachgewiesenem Av-Block I und intermitt. SA-Block II haben wir einen ER implantiert, um die noch nicht richtig gesicherte SM-Implantation zu indizieren oder für nicht erforderlich zu dokumentieren.
    Die Kasse lässt jetzt den MDK prüfen, ob die Indikation stimmt und überhaupt sei der ER eine Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (ist das wirklich wahr,eine NUB, es gibt doch einen OPS dafür, da kann es eigentlich doch keine NUB mehr sein, oder liege ich da völlig schief? Oder ist das mal wieder einer der typisch \"Blindschüsse in den Wald, mal sehen ob wir was treffen?\"
    Vielen Dank für Stellungnahmen und ERfahrungsberichte!

    Strömender Regen im Badnerland!

    OKIDOCI 8)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Indikation zur Implantation hat zunächst mal überhaupt nichts mit der Abrechnungsart zu tun. Für das DRG-System 2010 hat eine Klinik einen Antrag auf NUB-Anerkennung für \"Ereignisrekorder, implantierbar, nicht gemeinsam mit Ablation\" gestellt und dafür den Status 2 erhalten (bedeutet \"Ist-Nicht\"). Ein OPS-Zuordnung stellt ebenfalls keinen Sofortausschluss für eine NUB-Anerkennung dar. Somit wird der Fall einzig über die DRG abgerechnet und die Indikation für die invasive Diagnostik werden Sie wohl darstellen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Abend Herr Selter,
    vielen Dank für die rasche Antwort, bei der ich aber nicht ganz verstehe:
    \"Ein OPS-Zuordnung stellt ebenfalls keinen Sofortausschluss für eine NUB-Anerkennung dar\".
    Ist ein ER jetzt etwas, das trotz vorhandener OPS-Ziffer den NUB-Richtlinien unterliegt? Muss/darf die Kasse bzw. der MDK sich so massiv in diagnostische und therapeutischen Verfahren einmischen (man versucht bei uns z.B. immer wieder, die Anerkennung einer Sepsis davon abhängig zu machen, dass der Pat. 24 Stunden auf der Intensivstation lag). Zählt der klinische Entscheidungsträger, der Facharzt, hier nichts mehr?
    Manchmal würde ich am liebsten einen MDK-Kollegen hier sitzen haben, der dann alle Entscheidungen - Aufnahme, Entlassung usw. - treffen kann - und natürlich auch verantworten muss.
    Viele Grüße aus der inzwischen auch verschneiten Toskana Deutschlands!

    OKIDOCI 8)

  • Zitat


    Original von phlox:
    Hallo vorm Wochenende,

    Ist das Thema für alle klar oder unwichtig, da keiner das Gerät einbaut?
    Oder hab´ich alle mit dem Text erschlagen? :)

    Hallo Phlox,
    wir sind ein kleines Krankenhaus und haben bisher ca. 10 ER implantiert. Bei der Hälfte ergaben sich relevante und wegweisende Befunde, die ohne ER nie erhältlich gewesen wären, am extremsten bei einem sportlichen 50-er, der alle halbe Jahre Krampfanfälle hatte, Neurologie, LangzeitEKG usw. völlig blande. Im ER dann plötzlich praktisch aus dem Nichts eine 15 sekunden dauernde Asystolie, und man sah sogar, wie der Krampfanfall nach 7 Sekunden begann.

    Grüße aus Baden!

    OKIDOCI 8)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wie ich bereits sagte, ist der ER in Ihrem Fall keine NUB-Leistung. Zumal müssten Sie dies ja auch
    1. beantragt haben
    und
    2. dafür den Staus 1 erhalten haben.

    Da dem so nicht ist, verstehe ich die Diskussion sowieso nicht.
    Wie ich ebenfalls auch schon sagte, hat ein existenter OPS erst mal nichts mit der prinzipiellen Möglichkeit einer NUB-Zuordnung zu tun. Dafür gilt dann aber das unter 1. und 2. genannte.

    Vielleicht informieren Sie sich mal hier über das Prinzip der NUBs, es wird dann u. U. klarer für Sie. http://g-drg.de/cms/index.php/…ngsmethoden_NUB

  • Moin,

    Der ER ist keine neue Methode, daher hat das Ding Status 2.

    Der STatus 4 für den ER mit Ablation in einem Aufenthalt ist ein Industriegetriebener Auswuchs des NUB-Systems, den ich mit Unterstützung unserer Elektrophysiologen für fachlichen Unsinn halte. Wenn man ER implantiert, dann um den etwaigen Bedarrf für eine Ablation abzuschätzen. Innerhalb eines Aufenthaltes ist das m.E. nicht zu machen.

    Die stationäre Notwendigkeit wurde immer wieder angezweifelt. Fachlich war das oft nicht zu beanstanden. Ambulant kann man das Ding aber nicht abrechnen. Für uns heißt das: Wir machen es nicht. Die Angebote einiger Kassen, einen gekürzten Aufenthalt zu akzeptieren, kann man wegen des hohen SK-Anteils auch vergessen.

    Fazit: Fälle der betroffenen Kassen werden vorangefragt, damit wir die Diskussion nicht hinterher am Bein haben. Seither ohne Probleme.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,
    der Pat. wurde notfallmäßig wegen Synkope aufgenommen. Es ergab sich am Monitor und im 24-h-EKG intermitt. SA- und AV-Blockierungen, eine \"harte\" (Klasse 1) SM-Indikation war dabei aber nicht zu stellen. Es war fraglich, ob die Rhythmusstörungen der Synkope zuzuordnen sind. Daher entschlossen wir uns, einen ER zu implantieren, um eine rhythmogene Synkope zu erfassen oder auszuschließen.
    Für mich stellt sich die prinzipielle Frage, inwieweit die Kasse bzw. der MDK in unsere Diagnostik und Therapie \"reinregieren\" darf.

    @ Herr Selter: ich hab da nachgelesen, bin aber trotzdem nicht schlauer daraus geworden. Das Bürokratendeutsch hat sich inzwischen so weit von der Lebenswirklichkeit entfernt, dass man auch genau viel versteht, also ob es auf Kisuaheli geschrieben wäre.

    Viele Grüße

    OKIDOCI 8)

  • Tag,

    Bei notfallmäßiger Aufnahme dürfte es einfacher sein. Die Indikation stellt der behandelnde Arzt. Die beliebte Diskussion, ob es sich bei dem Verfahren um ein z.B. durch Studien hinreichend abgesichertes Verfahren handelt, ist aus meiner Sicht hier ganz abwegig. Die Entscheidung für den ER sollte allerdings durch die Dokumentation hinreichend transparent gemacht werden.

    Zitat

    Die Kasse lässt jetzt den MDK prüfen, ob die Indikation stimmt und überhaupt sei der ER eine Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode

    Ist das eine Aussage des Kassenmitarbeiters? --> Wertlos.

    Ist das eine Aussage bereits des MDK? --> Nicht vom §275 gedeckt.

    Zitat

    (5) Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie sind nicht berechtigt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen.

    Gruß

    merguet

  • Guten Abend,

    sehe ich das richtig, ER-Implantation ist auch 2011 nicht im Katalog für das ambulante Operieren mit drin??!!
    Das heißt weiterhin, den Pat. stationär aufnehmen?

    Grüße aus der kalten Toskana

    OKIDOCI 8)

  • Vorsicht Falle:

    Stationär keine Indikation, ambulant nicht abrechenbar. Ergo: Zusage der Kasse, oder nicht machen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo mieinander,

    jetzt aber doch Status 1 in Kombination mit Ablation. Ansonsten isoliert kann ich Herrn merguet nur zustimmen.

    Mfg

    Uwe Neiser