ZE in gekürzter VWD

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zum Umgang mit Zusatzentgelten in strittig gestellten Tagen der Verweildauer. In meinem konkreten Fall fordert der MDK Kürzung der VWD um vier Tage am Ende der Behandlung. In diesem Tagen wurde bei uns jedoch unstrittig noch eine CAPD durchgeführt. Kann tatsächlich auch die CAPD nicht mehr abgerechnet werden, wenn wir der Kürzung der Verweildauer zustimmen?
    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

  • Hallo Herzchen,

    m.E. kommt es auf den konkreten Wortlaut der gutachtlichen Stellungnahme an. Bezieht sich das Prüfergebnis nur auf die VWD, fallen die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen nicht dem Rotstift zum Opfer, so die VWD tatsächlich um diesen Zeitraum gekürzt werden muss.

    Gruß
    Fayence

  • Hallo Fayence,

    der MDK stellt das ZE strittig, aber nur wegen den gestrichenen Tagen, ansonsten ist die CAPD in den Akten klar nachgewiesen. Wer das aber jetzt nochmal kritische hinterfragen. Danke für Deine Info!

    Gruß
    Herzchen

  • Hallo Herzchen,

    die gestrichenen Verweildauertage fallen ja rein formell nicht unter den Tisch; abrechnungstechnisch ist eine Lsg. diese gekürzten Tage als poststationäre Behandlungstage einzufügen.

    An poststationären Behandlungstagen durchgeführte Maßnahmen werden ebenso abgerechnet
    So könnten Sie Ihr Zusatzentgelt berechnen.

    sonnigen Ostsee Gruß Sternberg

  • Zitat

    An poststationären Behandlungstagen durchgeführte Maßnahmen werden ebenso abgerechnet
    So könnten Sie Ihr Zusatzentgelt berechnen.

    Mutige Aussage, da überhaupt nicht bekannt ist, ob die nachstehend aufgeführten Grundvoraussetzungen erfüllt sind! 8|

    § 115a Abs.1 Nr.2 SGB V > Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln, um ... im Anschluß an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (nachstationäre Behandlung).

    § 8 Abs.2 Nr.3 KHEntgG > Fallpauschalen werden für die Behandlungsfälle berechnet, die in dem Fallpauschalen-Katalog nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bestimmt sind. ... Zusätzlich zu einer Fallpauschale dürfen berechnet werden: eine nachstationäre Behandlung nach § 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt;

    Herzchen, ist mit CAPD tatsächlich die kontinuierliche, nicht maschinell unterstützte Peritonealdialyse gemeint?

  • Hallo
    ja es handelt sich um eine kontinuierliche, nicht maschinell unterstützte Peritonealdialyse. Diese erbringen wir eigentlich nur wenn der Patient stationär bei uns ist, habe als keine Erfahrung, ob die Kasse es in einer nachstatinären behandlung bezahlen würde. Im Regelfall vermutlich nicht, aber vielleicht kann ich in diesem Fall eine Einigung mit der Kasse erzielen.
    Vielen Dank allen Schreiben für die Hilfe bis hierher.
    Regnerische Grüße aus der Heide
    Herzchen