Hallo allerseits,
in einem aktuellen Fall musste ein Pat. (F20.0) mit einer Verweildauer von bisher 41 Tagen aufgrund einer C²-Intoxikation in eine somatische Klinik verlegt werden. Nach meinem Verständnis der Kodierrichtlinien müsste nun die Hauptdiagnose bei Entlassung eine F10.0 statt F20.0 sein (obwohl die bisherige Behandlung eine rein antipsychotische war).
Durch die hierdurch veränderte Eingruppierung nach PA02B statt PA03B vermindert sich die Gesamtvergütung des Falles damit um knapp 10%.... ein für das Krankenhaus durchaus teurer "Ausrutscher" des Patienten!