Hallo medicos,
so hätte es eigentlich auch schon die gesamte Zeit laufen müssen. Da die KK Herrin des Verfahrens ist, muss sie auch entscheiden, ob überhaupt ein Zweitgutachten eingeleitet werden soll. Davon muss sie aber Kenntnis haben, dass das KH nicht einverstanden ist.
Wie schon mehrfach diskutiert, es gibt im Gleichordnungsverhältnis kein offizielles Widerspruchsverfahren.