Hallo liebes Forum,
Im Rahmen einer MDK-Inhouse-Prüfung ist ein Problem mit der Kodierung bei einer Fallzusammenführung aufgetreten:
Ein Patient wurde als Notfall mit Nierenstau und Infekt bei Harnleiterstein aufgenommen. Es wurden 2 Doppel-J-Katheter eingelegt. Die Hauptdiagnose wurde mit N13.6 ( Pyonephrose) kodiert.
Im 2. Aufenthalt wurde der Harnleiterstein per Ureterotomie entfernt. Ein Harnstau bestand nicht mehr; der Infekt war saniert. Als Hauptdiagnose wurde die N20.1 (Ureterstein) verschlüsselt.
Beide Fälle sind für sich gesehen auch laut MDK korrekt kodiert.
Wegen Partitionswechsel wurde jedoch eine Fallzusammenführung notwendig. Dabei wurde die Hauptdiagnose des 2. Falles (N20.1 = Ureterstein) im Datensatz belassen. Dadurch wurde bei der Fallzusammenführung eine höhere DRG angesteuert (L20A statt L20C).
Es ergibt sich nun folgendes Problem: Laut ICD-10-GM 2013 schließt der Kode N13.- Kodes aus der Rubrik N20.- als Exklusivum aus.
Unsere Frage lautet nun: Wie ist zu verfahren? Müssen 2 Fälle im Rahmen einer Fallzusammenführung strikt wie ein Fall kodiert werden? Und muss demnach der Kode N20.1 gestrichen werden (woraus schließlich die L20C statt der L20A resultiert)?
Ich bedanke mich schon im voraus für die hoffentlich erhellenden Antworten
KFK