• Hallo liebes Forum,

    vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber welchen Aufwand begründet die Kodierung der U80.- Kodes bei einem Erreger?

    Weiterhin werden zur Zeit die B95.-/B96.- Kodes nur akzeptiert, wenn wir auch eine Antibiose gegeben haben.

    Welche Erfahrungen habt ihr da?

    LG ?(
    Meddok82

  • Hallo MedDok82,

    lt. DKR D012i (Ausrufezeichencodes) stehen sowohl U80.- als auch die "Keimcodes" in der Tabelle 2 der obligat anzugebenen Ausrufezeichencodes.

    Wir befolgen diese Regelung seit Dezember 2012 d.h., sobald ich einen Mibi-Befund habe und mir der Keim angegeben wird, verschlüssel ich ihn. Wenn Therapie erfolgt ist eben mit der entsprechenden Infektion (HWI, Abzess etc.) und wenn er "nur" festgestellt worden ist, dann hänge ich ihn an einen R-Code. (R82.7 bei Urinbefund, folgende je nach "Körperregion") Analoges Vorgehen in Bezug auf die U80.-.

    Am Anfang, als wir "plötzlich" dieses Vorgehen praktiziert haben gab es MDk-Anfragen und auch erste negative Gutachten, unter Berufung auf die entsprechende DKR sehe ich dies aber gelassen. Mittlerweile hatte ich nicht eine Anfrage mehr in diesem Zusammenhang, und z.T. triggern die Keime ja gewaltig (Schweregrad und dann auch höhere DRG)

    Zunächst hatte ich wirklich Bedenken, weil gerade bei den "R-Codes mit Anhang" nicht wirklich Aufwand gemacht worden ist und es z.T. erhebliche Auswirkungen hat. Unser MC stärkt uns da aber den Rücken. Deswegen jetzt automatisch Mibi-Befunde suchen, durchforsten und wenn wir was vorzuweisen haben, kodieren.


    Liebe Grüße und einen angenehmen Tag noch.

    Cyre

    • Offizieller Beitrag

    In diesem Zusammenhang:

    Anfrage an das DIMDI:

    Hallo,
    hier mein Versuch (mal schauen ob ich das mit dem Zitieren hinbekomme)
    Anfrage vom April 2010:

    und hier die Antwort vom Juni 2010:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ist U80.- doch nicht obligat?

    Wir hatten folgenden Fall:
    Patient kommt mit HWI,
    kultureller Befund: angezüchtete Erreger: 1. E.coli, 2. Enterococcus faecalis, dieser mit high level Gentamicin-Resistenz und nach §23 IfsG zu erfassender u zu dokumentierender Erreger.

    Wir kodierten also die N39.0+, B96.2, B95.2 und die U80.-.
    Im ersten Gutachten streicht der MDK diesen U80 Kode mit der Begründung: kein Aufwand

    Nach Widerspruch, dass dieser Kode obligat ist und somit verschlüsselt wird, erhielten wir ein weiteres Gutachten, in welchem dieser Kode wiederum gestrichen wurde.

    Neue Argumentation:dieser Kode ist nicht zu kodieren. Er ist zwar ogligat zu kodieren, allerdings nur, wenn die im ICD genannten Voraussetzungen gegeben sind, also wenn besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erforderlich sind (s. Kopf der Gruppe U80.-)
    N39.0 sowie B95.2 seien zu kodieren, da der HWI mittels Urikult nachgewiesen, der auslösende Keim angezüchtet wurde und somit die Anlage der Urinkultur als Ressourcenverbrauch im Sinne der DKR zu werten sei.

    So, da bin ich dann etwas ins Schleudern geraten, in den DKR D012 Tabelle 2 sollen ja die Kodes obligat angegeben werden, unabhängig davon, ob sie die Bedingungen der Nebendiagnose erfüllen oder nicht.
    Jedoch verweist der U80.- Kode definitiv auf die Erforderlichkeit der besonderen therapeutischen oder hygienischen Maßnahmen.

    Wie wird der Fall im Forum gesehen?

    Danke und Grüße

  • Hallo bruehl,

    aus Ihrer Fragestellung schließe ich, dass keine resistenzgerechte Antibiose erfolgt ist, sonst hätten Sie dieses Dilemma sicherlich nicht. :)
    Trotzdem bleibt für mich die U80.- obligat zu kodieren (notfalls eben an eine R82.7)
    Sicherlich erfordern die Resistenzen besondere therapeutische und / oder hygienische Maßnahmen, wenn diese aber nicht erfolgt sind, dann ändert das nichts an der DKR, dass sie obligat zu kodieren sind.

    In Ihrem Fall hätte ich also (bei keiner entsprechenden Antibiose): R827.+B96.2+B95.2+U80.- ODER
    wenn eine testgerechte Antibiose des E.coli erfolgt ist diesen an die N39.0 (N39.0+B96.2) und den Rest an die R82.7.

    Soweit meine Meinung, aber vielleicht sieht die Sachlage bei anderen Forumsteilnehmern anders aus?

  • Guten Tag,
    ist der Punkt mit dem diagnostischen Aufwand (Resistenzbestimmung) aus den DKR gestrichen worden? Habe ich gar nicht mitbekommen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch